Leider hat der k-Wert (heute U-Wert), rechnerische Grundlage der Energiespartheorie, für die Praxis am Bau keine Bedeutung. Er gilt normgemäß nur im stationären Zustand, also im Labor. Siehe hierzu Details:
Link:
k-Wert/U-Wert-Narretei
Die erwarteten Energieeinsparungen durch Dämmung sind an Massivbauten (Mauerwerksbau, Holzbau mit massiver Wand
aus Bohlen, Mauerstein-/Lehm-Gefachen, Betonbau, ...) wie die meisten Baudenkmale sowie andere klassische und moderne
Altbauten deswegen nirgends eingetreten und technisch auch nicht möglich. Schäume und
Gespinste können nämlich Wärmeabfluß in der Praxis nicht dämmen. Dafür gibt es seit
langem wissenschaftlich und praktisch unwiderlegbare Beweise. Auch bei der Wärme gilt ja Heraklits "Panta rhei - Alles fließt". Und die
manipulative Labormesserei, die etwas anderes herauskriegt, befördert dadurch nur Baustoffsurrogate aus Schäumen, Porenschwammmsteinen und Gespinsten,
nicht jedoch die für den Wärmedurchfluß wirklich schwer durchdringbaren ungelöcherten Massivstein und ungehäckseltes Massivholz bzw. andere echt massive Baumaterialien.
Jeder Depp kann das übrigens in punkto sommerlicher Wärmeschutz erfahren, wenn er nur mal in eine alte Kirche gehen würde, eine Burg
oder sonst einen echten Massivbau. Und nur nach der Schwindeltheorie der Bauphysik - zum Anfeuern der Umsätze ihrer Lobbyisten
dankbar aufgenommen von der geradezu kriminellen und perversen Klimaschutzpolitik quer durch alle etablierten Parteien
- können die Dämmstoffe Energie sparen.
"Allergien nehmen weiter rasant zu
Etwa jeder dritte Deutsche ist nach Angaben des Ärzteverbandes Deutscher Allergologen (ÄDA) Allergiker. "Allergien nehmen rasant zu", sagte der Bonner Professor Joachim Sennekamp anlässlich des 26. Allergologen-Kongresses. Die neusten Zahlen zeigten, dass bereits 15 Prozent der Deutschen Heuschnupfen, neun Prozent eine Kontaktallergie und fünf Prozent Asthma hätten.
Risikofaktoren sind nach Ärzteangaben die erhöhte Milbenbelastung in modern isolierten Wohnungen, übertriebene Hygienemaßnahmen, der zunehmende Straßenverkehr, Ernährungsgewohnheiten sowie die vermehrte Haustierhaltung."
Das Bauministerium tut nun das Seine dazu, damit möglichst bald die 100-Prozent-Krankheitsrate bei der klimaschützenden Wohnbevölkerung erreicht wird. Isolierzwang mittels klimarettender Energiesparverordnung heißt die segensreiche Aktivität. Sie läßt die Bau- und Gesundheitsbranche jubeln. Manche munkeln, daß die Pharmamafia, unbestritten die mächtigste international agierende Lobby, der eigentliche Motor des falschen Dämmens und Dichtens auf dem Verordnungswege sei. Unzählige Medikamente mit ständig steigenden Umsatzerlösen werden so verkauft, die allein durch mehr Lüftung und trockene Wohnverhältnisse ersetzt werden könnten. Wunderglauben wird allgemein verbreitet - Allgemeine Bauzeitung 12.1.01: "Nachhaltig bauen mit Polyurethan-Dämmstoffen ... Bereits mit einer 1,9 cm starken Hartschaum-Platte erziele man denselben Wärmedämmwert (k-Wert) wie mit einer 153 cm starken Beton-Wand." - ohne zu fragen, ob so praktikables und energiesparendes Bauen tatsächlich entstehen kann? Die Chemieriesen dürfen dabei zweimal kassieren: Für die von ihnen produzierten Dämmstoffe und die Medikamente. Synergie heute.
Die Rechtsfolgen für die anderen Beteiligten: Der geschädigte Mieter behält Miete ein und klagt gegen den Vermieter. Der geschädigte Bauherr geht - von klugen Rechtsanwälten beraten - nicht auf den bankrottgefährdeten Handwerker, sondern auf den haftpflichtversicherten Architekten los. Nur der kann ja seinen Pfusch versichern.
Interessant ist aber, was sich im juristischen Untergrund entwickelt: Ausgehend von der Beobachtung amerikanischer Verbraucherschutzklagen werden Modelle entwickelt, die Produzenten der untauglichen Bausysteme wegen fehlerhafter Inverkehrsbringung gem § 3 Produkthaftungsgesetz zu beanspruchen. Hier winkt das eigentliche Geld für die arbeitslose Juristenriege.
Problematisch ist die Sache vor allem für die mit Fördermitteln und Refinanzierungsdruck in vorausseilenden Gehorsam gejagte Wohnungswirtschaft. An wen soll sie sich halten, wenn herauskommt, wie nutzlos ihre Modernisierungsumlagen verpulvert wurden? An die Handwerker und Planer, wie oben erwähnt? Ist das gerecht? Ist nicht eigentlich der Staat schuld an diesem Energiesparschwindel? Nachdem nun sogar der Wohnungsabriß gefördert wird, wäre die Rückführung der kaputtsanierten Wohnungen in gesunde Zustände ein breites Betätigungsfeld der Subventionsspezialisten. Oder soll man sich halt doch an die Produzenten der Dämm- und vorgeblichen Energiesparsysteme mittels Anlagentechnik wenden? Hätten Sie ihren Mist halt wahrheitsgetreu "in Verkehr gebracht" - mit Hinweis auf Nebenwirkungen und Risisken. Nachdem nun sogar die BSE-zerkristen Bauern mit Witti und Fagan ihre Rechte reklamieren - sicher haben diese Wiedergutmachungsspezialisten auch keine Probleme damit, die gelackmeierte Wohnungswirtschaft zu vertreten ...
In der Energiefrage spielt auch die von den Medien zunehmend übersteigerte (sebnitzierte?) Klimahysterie eine wichtige Rolle. Sie verheißt uns erdumfassende Schockzustände und fördert das menschenverachtende Geschäft mit der Angst. Die kritiklosesten Zeitgenossen fallen darauf herein. Und die menschenverachtenden Weltverbesserer mit ihrer Mediokratie. Keine Maßnahme ist offenbar zu grausam, um Mitbürger mit "falschem" Bewußtsein auf den Pfad des weltrettenden Gutmenschen zu prügeln, in Wahrheit gerade die Ärmsten und Hilflosesten der Gesellschaft grausig auszuplündern. Gegen diesen schwarz-rot-grün-gelben Ökoscheiß (von ÖKÖ-Steuer über EEG zu EnEV) war der marxistische Totalitarismus ein reines Zuckerschlecken - selbst die der DVU nahestehende National Zeitung hebt den selbstverliebten Sonnenanbeter Prof. Alt auf ihren Schild und tarnt solche Untaten als "Friedenspolitik". Ja, der Schoß ist "fruchtbar noch".
Von der "EU-Energieeffizienzrichtlinie" zum Nationalen Energiepaß/Energieausweis - So funktioniert der Ökofaschismus
Auch die EU mißbrauchen die "deutschen" Ökomafiosi für die Abzocke unserer wehrlosen Bevölkerung! Kioto/Kyoto, CO2-Lüge und das Märchen von bald endender "fossiler" Energie - kein Beschiß wird ausgelassen, um die Ökoausplünderung auch EU-mäßig zu fördern. EU-Energieeffizienzrichtlinie/EU-Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden ("Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlamentes u. d. Rates v. 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft vom 4.1.2003 veröffentlicht) heißt hier die neueste Klima-Schutzgeld-Erpressung als wieder einmal "erster Streich" unserer neofaschistischen ÖKO-Mafia, die nun dank international agierender Dämm- und Heizungslobby "ins nationale Recht" umgesetzt wird. Bald muß an (nach derzeitiger Richtline vorerst "öffentlichen") größeren Altbaufassade ein "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle angebracht" werden (Art. 7 (3)): Der "Energiepaß". Nur heurige Hasen glauben, daß diesem ersten öffentlichen Streich keine weiteren privat folgen.
In gewohnter Weise beeinflußt durch die Profiteure wird dann das passende Bundesgesetz - das Energieeinspargesetzt EnEG - gegenüber der EU-Version noch wesentlich verschärft. Auszug Gesetzesänderungsvorschlag vom 11.4.05:
„§ 5a
Energieausweise
Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Umsetzung oder Durchführung von Rechtsakten der Europäischen
Gemeinschaften durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Inhalte und Verwendung von
Energieausweisen vorzugeben und dabei zu bestimmen, welche Angaben und Kennwerte über die Energieeffizienz
eines Gebäudes, eines Gebäudeteils oder in § Abs. 1 genannter Anlagen oder Einrichtungen darzustellen
sind. Die Vorgaben können sich insbesondere beziehen auf
1. die Arten der betroffenen Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen oder Einrichtungen,
2. die Zeitpunkte und Anlässe für die Ausstellung und Aktualisierung von Energieausweisen,
3. die Ermittlung, Dokumentation und Aktualisierung von Angaben und Kennwerten,
4. die Angabe von Referenzwerten, wie gültige Rechtsnormen und Vergleichskennwerte,
5. Empfehlungen für Verbesserungen der Energieeffizienz,
6. die Verpflichtung, Energieausweise Behörden und bestimmten Dritten zugänglich zu machen,
7. den Aushang von Energieausweisen für Gebäude, denen Dienstleistungen für die Allgemeinheit erbracht
werden,
8. die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation
der Aussteller sowie
9. die Ausgestaltung der Energieausweise.“
Jedem Käufer, jedem Mieter ist folglich - aber nur auf Anfrage und nicht bei laufenden Mietverhältnissen!, eigentümerseits schriftlich von diesem ominösen Effizienzstatus, der ja sollgemäß keinerlei Nähe zum tatsächlichen Energieverbrauch hat, mittels Vorlage des Energiepasses zu berichten. Damit er seinen Mängelprozeß dokumentengestützt besser gewinnen kann? EU-Richtlinien-Art. (1): "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird." Und in 10-Jahresfolge muß ein sog. Energieberater ständig nachzertifizieren, die perfekte Falle.
Klaus Werwath, Chefredakteur des Deutschen Inghenieurblattes DIB bringt die unsägliche Lage rund um die
die Energieberaterei aus technischer Sicht in seinem im Novemberblatt erschienenen Editorial "Die besten Fehler ..."
prächtig auf den Punkt:
"... in dem ... Artikel auf Seite 28, ... Überschrift "Ergebnis: erschreckend" ... [wurde berichtet über]
Resultate ... bei einem Vergleich von sechs ernst zu nehmenden Rechenprogrammen ..., die den Ingenieuren bei der
Bewältigung der DIN V 18599 [Energetische Berechnung, Bilanzierung, Bewertung von Gebäuden und Erstellung von
Energieausweisen. Berechnungs-Methode gemäß EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude. Die
EnergieeinsparVerordnung (EnEV 2007) nimmt auf die DIN V 18599 Bezug.] helfen sollen. ... in vielen Anrufen, E-Mails
und Zuschriften aus ihrer Praxis als Ingenieure [legen Leser und ... Anwender der EnEV-Software] das bloß, was
eigentlich alle wissen, dass in der DIN V 18599 "einige Hundert Fehler und Widersprüche stecken", wie
[Software-Hersteller Dipl.-Ing. Andreas] Kern geschrieben hat, "darunter auch mehr als ein Dutzend schwerwiegende, die
nicht umgangen werden können".
Diese Fehler in der Norm aber sind der Grund dafür, dass viele Programme nicht so funktionieren, wie sie sollen.
Die Programmierer haben allerdings auch einen gerade zu absurd schweren Stand, sollen sie doch eine fehlerfreie
Software für eine fehlerhafte Software für eine fehlerhafte Norm schreiben; wobei "fehlerhaft" hier auch noch
für grotesk überfrachtet und nicht handhabbar steht ... Der Fall zeigt, dass eine Grundsatzdebatte
fällig ist darüber, was unsere Normen leisten sollen. ...
Diese Debatte muss aber aus Sicht derer geführt werden, die diese Normen praktisch anwenden, nicht aus der Sicht
derer, die sie bis zur fünfzehnten Stelle hinterm Komma theoretisch ausfeilen.
Das Ergebnis unseres Artikels, dass nämlich alle sechs analysierten Softwareprodukte bei der Eingabe eines
verhältnismäßig einfachen Gebäudes zu sechs zum Teil deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen
kommen, ... ist ... erschreckend, und ... sollte die gesamte Fachwelt dazu anregen, ... vor allem öffentlich
darüber nachzudenken –, warum unsere bautechnischen Normen solche katastrophalen Dimensionen mit solch
folgenreichen Fehlerquellen angenommen haben, und wie man das schleunigst wieder zurückfahren kann. ... mit der
Veröffentlichung dieses Artikels [ist es uns] nicht darum gegangen ..., die Softwarehersteller schlecht zu machen,
sondern nur ... um den Beweis der Erkenntnis, dass mit der DIN V 18599 ein System vorliegt, das viel zu kompliziert und
unübersichtlich ist, als dass es in der Praxis problemlos umgesetzt werden könnte."
Schon dolle, was sich die Ökos alles herausnehmen, damit ihre diplomierten Fachexperten mit U-Wert-Falschberechnungen ständig abkassieren. Noch doller: der gutmütige Michel! Und so nehmen nicht nur die doofen Verbraucher, sondern auch die deutschen "energieintensiven" Produzenten und ihre Arbeitnehmer (z.B. Aluminium, Kalkwerke und -steinbrüche, ...) ihren ökogemachten Untergang - bis auf ein bisserl Pseudo-Demo und Dynamitgetöse - widerspruchlos hin. Immer feste schwarz-braun-rot-grün-gelb wählen, christliberalgrünsozialextreme Freunde!
BusinessWorld - Meldung EU-Richtlinie
Immobilien
- Wirtschaft und Recht: EU-Richtlinie über Energieprofile von Gebäuden - Kommentar und Download
DIMaGB.de - Infobereich: EU-Energieeffizienzrichtlinie Pro und Kontra -
Stellungnahme Haus und Grund
Es folgt der zweite Streich - nun auf Bundesebene. Ausgekaspert nach der bewährten Methode "Etikettenschwindel": orwellscher Wortmißbrauch mittels Drohkulissen, gärtnernde Böcke und Verrat der Verbraucher und Mieter durch deren feindlich "überwanderte" Verbandspitzen - die pressure groups der Ökos. So kocht man auch den letzten ehrlichen Politiker weich, um das verordnungsgerechte Ausmagern des Volksvermögens weiter zu verschärfen - die unverzichtbaren metzgerwählenden Massen wollen es ja so:
OT 15.3.03
"Für Energie-Etikett"
BERLIN. Verbraucherschützer, der Deutsche Mieterbund und der Verkehrsclub Deutschland haben eine Kennzeichnung des Energiebedarfs von Autos und Wohnraum entsprechend dem EU-Recht gefordert. Die Verbände werfen der Bundesregierung Versäumnisse vor. Es müsse nun umgehend ein leicht verständliches Label eingeführt werden, damit Verbraucher beim Autokauf oder der Immoblienwahl den Energiebedarf auf einen Blick erkennen können."
Gegen diese scheinheiligen Mächte ist jede Gegenwehr zwecklos und - die verordnete EnEV-Verschärferei hat's ja hinreichend erwiesen - von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Obendrein tut sich nun die Administration bis zur kommunalen Ebene mit der Deutschen Energieagentur dena (das klingt schon sehr verdächtig nach Energiediktatur, oder?) zusammen, um den Mieter mit sog. Heizspiegeln - natürlich nur auf wild errechneter Basis - aufzuhetzen, seinem Vermieter das Pseudo-Energiespar-Messer auf die Brust zu setzen. "Dämm, reiß Heizkessel raus oder nimm Mietminderung hin", so lautet die Devise. Das wird wie immer mit ein paar Testballons in den Bundesländern ausprobiert (z.B. Mainz, Tübingen, Freiburg, ...), um die schwächliche Gegenwehr auszutesten, seine Strategien zu verfeinern und dann flächendeckend gibs ihm! Administration der verbrannten Erde vom Feinsten. Der beschissene Mieter zahlt die Zeche, der noch beschissenere Hausbesitzer mit. Wäre doch gelacht, wenn nur die Atommultis mittels EEG und sogenannter "Energiewende" zur staatlich sanktionierten Preistreiberei reicher würden, die ölige Dämm- und Heizbranche soll auch mal dürfen: EnEV + Dämmpaß bis zum Abwinken. Daß CO2 - egal ob manmade/menschengemacht, von Rindern (Kühen), Ziegen, Schweinen, Lämmern (Schafen), Ratten, Mäusen und Wichteln ausgestoßen bzw. ausgegörgst oder ausgefurzt - ein Popanz in den Händen verbrecherischer Pseudo-Wissenschaftler, geldgieriger Ökoprofit-Unternehmen, Medien und einer nicht minder kriminellen staatlichen Administration ist, daß Dämmstoff nicht so dämmt, wie gedacht, daß der Austausch bestens funktionierender Heizkessel gegen neuen Technikschmonz wirtschaftlicher Wahnsinn ist - schietegal. Hauptsache, es lohnt sich für die Mafia der Ökoschwindler und das Umkrempeln unserer Gesellschaft in einen ökommunistischen Gulag.
Ein krasses Beispiel dazu bietet - neben unzähligen anderen in unserer Bananrepublik - die Evangelische Stiftung Neuerkerode: Als "Umbau und energetische Sanierung" der aus dem Jahre 1972 stammenden Häuser Elm 1 und 2 wird auf dem Bauschild gepriesen, was die Wolfenbüttler Presse im Januar 2008 berichtet. Dort strebt man nach Aussage des Pressesprechers der Stiftung bei den entstehenden 8 Einzelappartements mit 28 Wohnplätzen einen "optimalen energetischen Standard" und den "Energiestandard EnEV - 30%" an, der angeblich den Energieverbrauch "um 60 %" senken soll. Das will man mit "umfangreichen Dämmmaßnahmen und neuen "Passivfenstern" (gem. Passivhausstandard) erreichen. Das Kostenvolumen allein der "energetischen Sanierung" beträgt schlappe 1.000.000 EUR, also eine Million Euro. In "13 bis 15 Jahren" soll sich das rechnen. Mein Informant schreibt dazu:Wie bei der Schweineaufzucht werden die Bedienmechanismen im Ökosystem immer verfeinert. Mehr und mehr Speichellecker, besonders hochbegabte Intelligenzler und deswegen auf Sonderkarriere angewiesen, gehen für geradezu lächerlichstes Lockfutter den Ökoschlächtern ins Netz und verteidigen deren Interessen bis auf´s Blut gegen jedes Recht und Gesetz. Was hilft? Ich empfehle die Selbstverbrennung der Hausbesitzer vor ihren guten alten Hütten. Dann ist Ruhe. Das heilige Ökomanagement ist unantastbar und schreibt sich die notwendigen Gesetze und Staatsbürgschaften gleich selbst. Da kommen selbst Mafia, Cosa Nostra, N'drangheta, Freimaurer, Golfclubs, Rotarier, Schützenvereine, Bilderberger, Studentenverbindungen, Opus Dei, Evangelische Landeskirchen und die Triaden nicht mehr mit. Cornelie Barthelme, die Edelfeder der Neuen Presse Coburg, schreibt in ihrem Leitartikel unter dem Titel: "Zum Kotzen, ja" am 19.5.2006 dazu:
"... wenn die Wähler wüssten, dass der Bundestag viereinhalbtausend Lobbyisten Hausausweise ausgestellt hat [...] und ihnen so freien Zugang zu gerade mal gut sechshundert Abgeordneten sichert, oder dass sich Fraktionen und Ministerien ganze Gesetzentwürfe von Interessensvertretern vorschreiben lassen (in des Wortes doppelter Bedeutung) - [...], dann müssten sie sich erstens weigern, Parlamentarier und Bürokraten für Arbeiten zu bezahlen, die ganz andere tun. Und zweitens verlangen, künftig in jedem Gesetz zu lesen, wer es erfunden hat, in wessen Auftrag und von wem bezahlt. [...] wer sich [über den Aufstieg von bezahlten Lobbyisten zu hochrangigen Ministerialbürokraten] wundert, ist selber schuld. Aber wir wundern uns ja gar nicht mehr. Wir übergeben uns schon."
Ironisch kommentiert Barthelme am 10.10.06 das die Bevölkerung ganz und gar nicht entlastende "Energiegipfeltreffen" im Kanzleramt unter "Das ist der Gipfel!": "... Warum sollten sie (die Regierungspolitiker) es sich, zugunsten der Wähler, mit jenen (Energiemonopolisten) verderben, mit denen sie seit Jahr und Tag in trauter Zweisamkeit kuscheln? Ist ihnen irgendetwas passiert, als ... Glos-Vorgänger Müller (SPD) von Eon übers Ministerium zur RAG wechselte (Eigner: Eon und RWE) und CDU-Wirtschaftsexperte Meyer jahrelang von RWE gesponsert wurde? Nichts. Also: Warum sollten sie sich schämen? Warum etwas tun zu unseren Gunsten? Wir nehmen doch alles hin. Und das ist der Gipfel!"
Ein grelles Schlaglicht werfen auch die FOCUS-Autoren Verena Köttker und Christoph Elfelein am 7.8.2006 in "Schmiergeld inklusive" auf das widerliche Treiben an den Fraßtrögen unserer Schweinerepublik, das auch im sog. Leipziger Skandal mit Mord, Totschlag oder gemeinschaftlicher Zigeuner-Kinder-Schändung oder den VW-Hurenböcken aus SPD und Gewerkschaft bestimmt keine Höhepunkte, sondern nur klitzekleinste Einblicke bietet. Sie berichten von einer "Phalanx von Interessenvertretern in Bewegung, um ihre Pfründe zu sichern. [...] Zum Waffenarsenal der Lobbyisten gehören Kampagnen ebenso wie verdeckte Spenden, Pseudovortragshonorare und Einladungen zu Reisen [KF: Oder eben sonstige menschenunwürdige Belustigungen, s.o.]. Manches liegt jenseits der Grauzone. [...] Längst ist es üblich, daß die (begünstigten Unternehmen) der Bundesregierung für Wochen Mitarbeiter überlassen, die an wichtigen Gesetzentwürfen mitwirken. [...] Die Kosten trägt formal das Ministerium. Tatsächlich stellen die (Unternehmenschefs) aber meist nur einen Teil der Gehälter in Rechnung. "Das läuft mehr oder weniger auf Kulanz", gesteht der Vorstand (eines großen Unternehmens), "das Ministerium hat ja auch nicht so viel Geld. Und wir sind froh, dass unsere Leute dort sitzen." Trickreicher operieren (andere) Firmen. Um den Verdacht der Schmiergeldzahlung zu umgehen, agiere man mit Spenden, erzählt ein Eingeweihter aus der Branche. "Wenn wir wissen, dass ein Abgeordneter XY der Sportverein in seinem Wahlkreis sehr am Herzen liegt, dann sponsern wir den Verein eben ein bisschen." Am meisten aber werde mit großzügigen Vortragshonoraren gearbeitet. Knapp 2000 Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Organisationen halten in Berlin offiziell die "Verbindungen" zur Politik. [...] Still und effektiv funktioniert die Maschinerie. Nicht selten sind Abgeordnete - wenn auch legal - nebenbei für die Wirtschaft tätig." Der "SPD-Fachmann Klaus Kirschner" gibt Anekdotisches zum besten: "Ich bin auch einmal von einem (...) Hersteller in ein teures Hotel in Nizza eingeladen worden und sollte für einen Pseudovortrag etliche Tausend Euro Honorar bekommen." Das habe er natürlich abgelehnt. "In meinen Augen grenzt das an Korruption." In einem anderen Fall bot man dem Sozialdemokraten sogar schriftlich für ein Wochenende mit lockeren Gesprächen auf Baden-Badens Bühlerhöhe 3000 Mark an. Kirschner spricht von "Schmiergeld". [...] Ministeriumsmann Knieps [...] vertraute ein Bekannter an, dass eine (...)Firma über Privatdetektive versuche, seine finanziellen Verhältnisse auszukundschaften."
Alles also ganz genau wie und kaum sehr vielleicht oft noch schlimmer und effizienter als im Schattenreich des sonnigen Italiens von Gladio, P2 u.a. Geheimlogen und Totalabhörung et cetera, capito?
Die SZ berichtet am 29.9.2006 unter: "Erfolg für (...)Lobby, Koalition übernimmt Vorlage der (...)Industrie":
"Bei den Spitzengesprächen der beiden (SPD+Union) Fraktionen über einen gemeinsamen Antrag für ein (...)Gesetz verhandelten die Teilnehmer entlang einer zweiseitigen Tischvorlage, die wörtlich den "Vorschlägen" des (Industrieverbandes) entspricht. Lediglich ein Unterpunkt wurde leicht verändert." Der Grüne Fraktionsvorsitzende Kuhn wird dazu zitiert: ""große Sauerei". Selten sei eine Koalition "so gnadenlos" vor einer Lobby in die Knie gegangen ..." Oha! Da kennt sich der Öko-Kuhn aber gar nicht richtig aus. Er sollte nur beispielsweise mal die ganze Ökogesetzgebung seiner ROT-GRÜNEN und deren entsprechende Zuwendungen mal genauer angucken. Dann wüßte er schnell, wes Schrotbrötlis Liedl dabei so gräßlich laut gesungen wurde.
Noch genauer beleuchtet Thomas Hanel am 30.3.07 in der Neuen Presse Coburg die "Günstlingswirtschaft" der Regierung auf der Bevölkerungs Kosten:Fürst Otto von Bismarck wird zu diesem Thema folgender Spruch zugeschrieben: "Je weniger die Leute darüber wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie nachts." So ein grausamer Spötter! Na ja, Regieren ist eben seit jeher eine abgefeimte Hirtenkunst, die uns Woll-, Milch- und Fleischschafen den guten Hirten mimt und noch jeden zahnlosen Schäferhund zum reißenden Wolf mutieren läßt. Wer hat schon den Mut und hält es noch mit Viktor von Scheffel - "so muß ich seitwärts durch den Wald als räudig Schäflein traben" in unserem "Frankenlied"? Und so haben wir eben die Gesetze, die wir verdienen. Und das gilt selbstverständlich auch für die angeblichen Ökogesetze und -verordnungen. Ist das was Neues?
| Lang, lang war's her: War ein Stand der Redlichkeit, Ist jetzt worden ein Gemach, Drinnen Laster, Schand und Schmach, Was auch sonsten auß man fegt, andere Völker abgelegt." Friedrich von Logau 1604-1655 |
Nun haben sich aber Verbände der Haus- und Grundbesitzer sowie Vermieter etwas Lustiges ausgedacht, um sich vor sinnlosen Energiepaßausgaben zu retten - wenn es schon unbedingt sein muß, für nutzloses Papier zu löhnen. Als asozial angeprangert, da sie nach veröffentlichter Meinung böse Energie- und Renovierkostensparer wären und den wehrlosen Mietern überhöhte Heizkosten mittels Nebenkostenabrechnung aufbürden, stehen sie im Sozialistenstaat sowieso mit dem Rücken an der Massivwand. Im klaren Bewußtsein über die Beschißmechanismen - immerhin hat noch kein dämmender Hausbesitzer etwas vom wirtschaftlichen Energiesparen mittels Dämmstoffbeklatschen seiner Massivbude etwas mitbekommen - haben maßgebliche Verbände der Wohnungswirtschaft (BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und ihre Partner: Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter (BFW), Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)) einen raffinierten Abwehrtrick in Gang gesetzt. Einfach einige Energieberater beauftragt, für verschiedene Gebäude - Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser - je einen Energiepaß auszustellen. Die "Energieberater" haben nun nach besten Kräften computersimulativ berechnet - und jeder hat was absurd anderes rausbekommen. Bis zu 60% Unterschied an einem und demselben Gebäude! Was natürlich mit dem tatsächlichen Verbrauch - der logischerweise fast immer weit unter den künstlichen Energiebedarfswerten liegt - überhaupt rein garnix zu tun hatte. Das Ergebnis frech den Ministerien vorgelegt und gefordert, auch den reinen Verbrauchspaß - basierend auf den tatsächlich Jahr für Jahr ermittelten Energieverbräuchen - zuzulassen.
Infolink Praxiskritik an Bedarfsausweis durch Haus&Grund: Mängel an Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit
In der SZ am 20. Juni 2008 darf man dann erfahren: "Bei Vergleichen der beiden Energieausweise für das
jeweils gleiche Haus stellte sich heraus, dass der Bedrafsausweis in manchen Fällen einen um bis zu 80 Prozent
höheren Verbrauch [als der Bedarfsausweis] auswies. ... "Hauseigentümer [müssen nicht nur mehr bezahlen],
sondern [erhalten] auch noch einen Energieausweis ..., der höhere, also schlechtere Werte ausweist", sagt Rudolf
Stürzer, Vorsitzender von Haus und Grund München. ... Dieser Meinung ist auch die Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena). "Es ist in der Tat so, dass der Bedarfsausweis im Vergleich zum Verbrauchsausweis einen höheren Wert
ausweist ..." sagt Thomas Kwapich, Projektleiter bei der dena. ... "Wir empfehlen trotzdem, sich den teureren
Bedarfsausweis ausstellen zu lassen," sagt Kwapich. Denn damit sei der Eigentümer nun wirklich genau im Bilde,
wo sein Gebäude energetisch stehe. Außerdem könne der Bedarfsausweis ein guter Einstieg für eine
Modernisierung sein, die sich dann langfristig für den Hausbesitzer auszahle."
Letzteres ist natürlich dena-typisch meilenweit an der Wahrheit vorbeogeschrammt, wenn man ehrlich und mit Verzinsung
die EnEV-gemäßen Energiesparaufwendungen den fiktiv, geschweige denn den tatsächlich erzielbaren
Einsparungen gegenüberstellt. Was im Zusammenhang mit der Ausstellung der Bescheinigung zur Inanspruchnahme
der Befreiung gem. § 25 EnEV bei zig unterschiedlichen Fällen vom Einfamilienhaus bis zum vielgeschossigen
Hochhaus bundesweit ständig festgestellt werden kann.
Was wollten die verunsicherten Ministerialen Bau und Wirtschaft auch machen - sie schlagen erst mal eine Kompromißlösung vor: den sozusagen "Doppelpaß", jedoch bald getoppt vom Kompromiß brutal des Umweltministers Gabriel. Eine offenbarlich gefährliche Sache für all die Paßgewinnler.
"Die von Gabriel als Kompromiss verkündete Einführung des Bedarfsausweises für Gebäude mit bis zu sieben Wohneinheiten bezeichnete Dorn als "Schwindel". "Etwa 80 Prozent der 20 Millionen Gebäude in Deutschland fallen unter diese Kategorie. Gabriels Wunschlösung belastet die Eigentümer zusätzlich mit acht Milliarden Euro, bevor auch nur ein Cent für energetische Modernisierungen ausgegeben wurde.""
DER SPIEGEL schreibt dazu am 27.10.2006 in einem sensationell augenöffenden Bericht "Windige Geschäfte mit dem Klimaaschutz", der der Schwindelbranche den Zerrspiegel vorhält:
"Insgesamt 18.000 lizenzierte Dena-Energieberater sind in der Datenbank der Energieagentur gelistet.
"Das ist ein Megathema", sagt Geschäftsführer Kohler, "jeder Hausbesitzer, der sich gegen steigende
Energiepreise wappnen will, ist gut beraten einen Pass anfertigen zu lassen."
Vor allem wird es wohl ein großartiges Geschäft für sogenannte Energieberater, die
die Pässe ausstellen sollen."
[Einschub KF: Ich weißja nicht, wer damals am Ausstellen der Judensterne profitierte, doch
das Bewerten derBauwerke hinsichtlich gute und schlechte Energieeffizienz, jede Abweichung von der Wirklichkeit
dabei billigend in Kauf nehmend und dem Menschen die Schuld am drohenden Weltuntergang zuzuschieben, erinnert doch sehr
an die perfide Logik: "Die Juden sind unser Unglück" oder "Die Juden sind an allem schuld". Denn allein der
Öko-Logik ist geschuldet, wenn wir als schändlich-schädliche "Klimasünder" staatlicherseits
verfolgt werden und allen Schandtaten und aller Willkür des Ökoregimes und seiner Klimaschutz-Helfershelfer
ausgeliefert werden. Der Weg ins Klima-Auschwitz ist bestimmt nicht mehr allzuweit, wenn wir beobachten, wie sich die
Ökomacht mehr und mehr zusammenballt. Die ökologischen Sturmtruppen werden derzeit dafür
flächendeckend geschult - mit staatlicher Unterstützung und Verdienstgarantie.]
"Teure Fortbildungsseminare sind derzeit bundesweit weitgehend ausgebucht. Dozent Peter Braun von der privaten
Hamburger "Hochschule für Angewandte Wissenschaften" etwa versichert den Teilnehmern: "Mit dem Kurs erwerben Sie
eine Lizenz zum Gelddrucken."" - Sebastian Knauer
Wofür haben die auftragshungrigen Energieberater nun ihr Geld in die dolle Rechensoftware, die schnuckeligen Energieberaterzertifikatseminare gesteckt, Abgeordnete und Ministeriale nach Kräften und im Verbund mit der Gewinnlerlobby der Bauwirtschaft nicht gerade billig "beeinflußt" (ist damit vielleicht sogar der u.g. "Aufwand der Energiepaßeinführung" gemeint?) um ihre Mogelpackung an den doofen Hausbesitzer öffentlich-rechtlich ranzuzwingen? Daß nun der doof-perfide Hausmeister kommt, seine echten Verbrauchszahlen in den Paß einschreibt und so jeder Massivbau seine vorhandenen Energiesparqualitäten bestens und billigst und wahrheitsgetreu bescheinigt bekommt? So haben wir nicht gewettet. Es setzt folglich ein ungeheuerliches Gebärme, Geheule und Gezetere ein:
SZ, 7.7.2006
"Zwei Optionen für den Energiepass
Tiefensee-Glos-Vorschlag stößt bei Verbänden aber auf Widerstand
[...] (Er) sieht für Eigentümer und Vermieter ein Optionsrecht vor. Sie dürfen zwischen dem ingenieurtechnisch berechnetem Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs und [...] des tatsächlichen Energieverbrauchs wählen. [...] Doch in den Augen der [...] Verbände der Dämmstoff- und Glasindustrie sowie der Heizungswirtschaft [Energiepass Initiative Deutschlands EID] handelt es sich beim Tiefensee-Glos-Vorschlag um einen glatten Fehlpass. Denn bei einem Optionsrecht würden die meisten Eigentümer dem Energieausweis auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs den Vorzug geben. [...] Christoph Neuschäffer"
Freilich. Denn "die meisten Eigentümer" sind vielleicht gar nicht so blöd, daß sie nicht den Unsinn des obendrein wesentlich teureren Bedarfspasses erkennen würden. Ihre Massivhäuser sind ohnehin schon Super-Energiesparer, soweit nicht die geizgeilblinden und von der an teuren Elektroniksteuerungen glänzend verdienenden Heizungsbranche in die Irre geführten Sparerlein unnötig Heizenergie durch geregelten Nachtabsenkbetrieb der Konvektorheizung in die Luft verpuffen. Warum sollten sie sich mit der alternativen Mogelpackung zu noch blödsinnigereren Dämm-, Dreifachglasfenster- und Heizungsrausschmeißaktionen nötigen lassen?
Deswegen hinterläßt das wütende Geschrei der Verbände, unterstützt von Umweltminister Gabriel, wieder mal einen schalen, bitteren und geradezu vergifteten Nachgeschmack, an den wir uns immer noch nicht gewöhnt haben. Schon perfide, daß wieder mal das "Nutzerverhalten" - bis dato nach "energieeffizienzsteigernden" Zigtausenden bis Millionen Teuros die Standardausrede, wenn wie immer der Energieverbrauch danach nicht so sinkt, wie der vorher mit Bedarfsberechnung reingelegte Investor prognostiziert bekam - herhalten muß, um nun tatsächliche Energiesparerfolge allerorten dank traditioneller, kostengünstiger Massivbautechnik verächtlich zu machen, zu verleumden, kleinzureden bis zur Leugnung und damit maximal ins Abseits zu stellen. Schön, daß damit fast alle Kleinprofiteure, die die großen Räderdreher im Hintergrund (Sie wissen schon selbst, wer, gelle?) für ihren gaaanz großen Dreh zusammentrommeln konnten, mal namentlich gemacht werden:
Aus der Pressemitteilung der Deutschen Umwelthilfe (ha, ha!) vom 22.6.2006:
"In ihren Forderungen unterstützt wird die EID von zahlreichen Bau- und Industrieverbänden sowie der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Das Bündnis warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel, dem „angeblichen Kompromissvorschlag“ von Bauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zu folgen, der lediglich „eins zu eins die Vorstellungen der traditionellen Teile der Hausbesitzerverbände wiederholt.“ Die beiden Minister hatten entgegen dem Rat praktisch der gesamten Fachwelt vorgeschlagen, den Hauseigentümern freizustellen, ob sie für ihre Immobilien den weitgehend wirkungslosen verbrauchsorientierten oder den Sanierungsinvestitionen anreizenden bedarforientierten Energieausweis bereit stellen.
Die Industrie- und Handwerksverbände fürchten, dass damit „ein starkes Aufbruchssignal für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand, für Wachstum und Beschäftigung in der Bauwirtschaft und im Handwerk und für ehrgeizige Klimaschutzziele ohne Not gegen die Wand gefahren wird“. Weil der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich Aufschluss gebe über die „Heiz-, Dusch- oder Bademarotten der aktuellen Bewohner“, sei er „beliebig, intransparent, in keiner Weise objektiv und letztlich wertlos für die Einschätzung des energetischen Zustands einer Immobilie“. Er gebe keinerlei Hilfestellung für dringend notwendige Energiespar-Investitionen. Benötigt werde ein bedarfsorientierter Energieausweis, der sich am konkreten Gebäudezustand orientiert und nicht vom individuellen Nutzerverhalten abhängig sei.
Nur für den bedarfsorientierten Energieausweis lohnt sich der Aufwand seiner Einführung", erklärte Stefan Bundscherer, der Energie- und Klimaschutzexperte der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH). "Der Tiefensee-Glos-Vorschlag wäre kein Kompromiss, sondern ein Persilschein für Modernisierungsverweigerer." Die regierungsamtliche Umsetzung des Wunschzettels der Immobilienverbände werde weder Klimaschutz noch Beschäftigung voranbringen. Die 250 Euro, die die Erstellung eines bedarfsorientierten Ausweises pro Gebäude durchschnittlich kosten würde, seien "Peanuts im Vergleich zu den Energiekosten, die eine unsanierte Immobilie Jahr für Jahr verursacht. Ökologisch modernisierte Wohneinheiten bringen bei Vermietung oder Verkauf ein Vielfaches an Mehreinnahmen", so Bundscherer. Außerdem gebe der Ausweis dem Besitzer bei seiner Erstellung klare Hinweise, wo sich eine Sanierung lohne – zum Nutzen für den Mieter und den Vermieter, den Käufer und den Verkäufer und nicht zuletzt für das globale Klima.
"Das zögerliche Verhalten der Großen Koalition behindert die deutsche Bauwirtschaft. Wir könnten viele Arbeitsplätze in der energetischen Gebäudesanierung sichern bzw. neu schaffen, wenn der bedarfsorientierte Energieausweis als Innovations- und Investitionsbeschleuniger endlich eingeführt würde," sagt Prof. Dr. Karl Robl, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Klaus-W. Körner, Präsident des Gesamtverbandes Dämmstoffindustrie und EID-Sprecher: "Nur der bedarfsorientierte Energieausweis führt zu nennenswerten Heizöleinsparungen und schafft Zehntausende von Arbeitsplätzen. Gleichzeitig wird so durch die nachhaltige CO2-Reduzierung aufgrund der energetischen Maßnahmen die Umwelt deutlich entlaste".
EID, Industrieverbände und DUH erklären in einem heute veröffentlichten, gemeinsamen Aufruf an die Minister Glos und Tiefensee, dass für eine Übergangszeit ein wirklicher Kompromiss zwischen beiden Modellen nicht in der beliebigen Wahlfreiheit bestehen könne. Allenfalls könne man bei großen Wohnanlagen mit mehr als 12 Wohneinheiten befristet einen Verbrauchsausweis akzeptieren, da sich hier das unterschiedliche Nutzerverhalten der Bewohner teilweise ausgleiche.
Nach jahrelangem Gezerre um die Ausgestaltung des von der EU geforderten Energieausweises hatten kürzlich die Minister Tiefensee und Glos die so genannte "Wahlfreiheit" als Kompromiss ausgerufen, ein Vorschlag, der zuvor von den Immobilienverbänden mit hoher Lobbyintensität vorgetragen worden war. Bisher sperrt sich Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gegen den beliebigen Einsatz des Verbrauchsausweises.
Nun drängt die Zeit, weil die der Regelung zugrunde liegende EU-Richtlinie bereits zu Jahresbeginn 2006 hätte umgesetzt sein sollen. Die EID fürchtet, dass die Tiefensee-Glos-Pläne noch vor der Sommerpause im Windschatten der Fußballweltmeisterschaft festgezurrt werden sollen. Verzögert sich die Umsetzung der EU-Richtlinie weiter, droht Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren. Außerdem drohten die von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten ehrgeizigen Förderprogramme zur energetischen Gebäudesanierung ins Leere zu laufen.
Die EID gründete sich Anfang 2000, um auf Bundesebene einen aussagekräftigen Energieausweis für den Wohnungsbestand durchzusetzen. EID, zahlreiche Wirtschaftsverbände und DUH fordern in dem gemeinsamen Aufruf den am Bedarf orientierten Energiepass mindestens für Ein- und Mehrfamilienhäuser mittlerer Größe.
Der EID gehören an: Energiepass Glas und Fenster, Gesamtverband Dämmstoffindustrie und Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e.V. Der gemeinsame Aufruf wurde darüber hinaus unterzeichnet von: Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik, Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel, Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung, Bundesverband Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker, Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, Deutsche Umwelthilfe, Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Zentralverband Deutsches Dachdeckerhandwerk und Zentralverband Sanitär Heizung Klima."
Na ja, mal sehen, welche Lobby auch diesmal wieder gewinnt. Mein Tip steht, woll'n mer wetten? Und unter EID würde ja wohl kaum einer versprechen wollen, daß man mit 250 EUR für den EID-Paß zurechtkäme - nach anderen Quellen sollen es nur 150 EUR sein, vielleicht gibt es Blödiane, die sich mangels Auftragslage dazu hinreißen lasssen, aber der Rest weiß dank zertifizierter Ausbildung, wie er die Paßgebühr nach Kräften (Stichpunkt Bestandaufnahme!) aufspeckt, um dann doch die Lawine von Blödsinnsmaßnahmen am Altbau und Denkmal, selbstverständlich auch bei allen Neubauten in Gang zu setzen. Und darum könnte es den Verbänden vielleicht mehr gehen, woll'n mer wieder wetten?
Nebenbei hat das bekannte Nürnberger Bauphysikbüro Wolfgang Sorge ebenfalls den Energiepaßwahn total ad absurdum geführt: Am alten Nürnberger Rathaus hat der Professor im Zusammenhang mit dem Bedarfspaß den Jahres-Heizenergiebedarf nach Norm gerechnet - 25,2 Liter Öläquivalent/qm. Verbrauchen tut die massive Energiesparbude aber leider nur kümmerliche 12,25 Liter - also nur die Hälfte der Falschberechnung. Im Pressetext der Stadt Nürnberg liest sich das so:
"Der rechnerische Heizenergiebedarf wurde nach DIN V 18599 mit 252 kWh pro Quadratmeter und Jahr ermittelt. Dass dieser Wert etwa doppelt so hoch wie der tatsächliche Verbrauchswert (122,5 kWh pro qm und Jahr) ist, zeigt die Schwächen des Berechnungsansatzes und der Rechenmethodik."
Ach, wie wahr! Das zeigt genau, was der Schwindelpaß soll - falsche Energiesparinvestitionen zugunsten der Dämmstofflobby und deren Verbündeten rauszwingen. Dämm- und Dichtkrampf, der mangels Bedarf fast gar nix bringen kann und deswegen bei den tatsächlichen Einsparpotentialen wirtschaftlich unsinnigst ist. Hauptsache Klimaschutz. Doch wie es tatsächlich gelingen soll, durch unsinnigste und ZUSÄTZLICHE Baumaßnahmen und Ressourcenverschwendung das Klima zu schützen, wird ein ewiges Geheimnis der Dämmverbrecher bleiben. Die Verschrottungsprämie für bestens fahrbereite Altautos - ein vergleichbarer Lobbybedien- und Weltrettungssch... unserer so arg vortrefflichen Bundesregierung läßt grüßen. Schon lustig, daß der dermaßen vorstinkende EnEV-/Energiepaß-Rechenwahn selbst bei solch hochoffiziösen Widerlegungen nicht endlich dorthin geschmissen wird, wo er hingehört - auf die Sondermülldeponie!
Freilich muß es in unserer Bananenrepublik klar sein, daß immer eine Hand die andere wäscht - manus manum lavat. Das gehört nun mal dazu, um ein so großes freies Land bürgergerecht zu verwalten. So wird es bestimmt nicht befremden, wenn die politisch organisierte Lobbykratie den ultimativen Dreh darin findet, beispielsweise den großen, schlauerweise erstmals so überaus widerspenstigen reichen Hausvermietern von Altbauten und Baudenkmalen via Steuergeschenk betr. Heizkostenpauschalabsetzung oder dergleichen den Biß in die Energieausweiszitrone so dermaßen zu versüßen, daß sie den Widerstand aufgeben und vielleicht gar zum Werbetrommelrührwerk mutieren. Wo doch Trommeln zum Handwerk gehört und auch der noch so überzeugend gemimte Widerstand letztlich nur den Preis für der Widerspenstigen Zähmung so vergnüglich hochtreibt. Es langt doch, wenn nur die große Masse der Eigenheimbesitzer die Zeche zahlt und die schleimig verstunkene Soße auslöffelt. Lesen Sie also die neuesten Steuernews künftig noch aufmerksamer, wenn Sie sich für politische Deals in diesem unserem schönen Lande interessieren. Und merken Sie sich: Geld stinkt nicht, Pecunia non olet und Gschmäckle auch net.
Übrigens, was Dämmen in Wahrheit spart oder nicht, lesen Sie hier (Vorsicht! Schock!!). Da kann es nur befremden, wenn Bauminister Wolfgang Tiefensee, sein Ministerium hat günstigerweise die Federführung bei Energiepaß und EnEV-Novelle, im Techem Magazin Juli 2006 zum Besten gibt:
"... Die Mieter haben ... Maßnahmen zur Einsparung von Energie grundsätzlich zu dulden. Dem Vermieter ist es gestattet, die jährliche Miete um 11 Prozent der von ihm aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Die Mieter können nur in besonderen Härtefällen widersprechen, allerdings wegen der zu erwartenden Mieterhöhung dann nicht, wenn das Gebäude lediglich in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wird. Ebenso wenig ist ein Widerspruch bei Maßnahmen möglich, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben worden sind. ... Die (Staatlichen) Förderprogramme ... verringern die Investitionskosten und führen so zu einer geringeren möglichen Mieterhöhung bei gleichzeitig fühlbarer Senkung der Kosten für Heizung und Warmwasser." Und so rennen inzwischen "kostenlose Berater" durch die Lande an die Haustüren der verängstigten Bewohner und bieten "Feuchtigkeitsmessungen in Kellerräumen". Freilich nur als Türöffner für "energetische Haussanierungen" - mit Verweis auf den Staatszwang durch den Zwangs-Energiepaß. Verbraucherschutzorganisationen warnen "vor dem vorschnellen Abschluß eines Vertrages". Besser wäre deren Warnung vor der ganzen Energiesparbande und dem betrügerischen Energieberaterterror, doch darauf werden wir vergeblich warten.
Kommentar: Nun fühlt mal schön!
Ob bei diesem Energiesparschwindel solch eingeübte Verhaltensweisen eine Rolle spielen, wie die SZ am 18.8.2006 berichtete? Demnach wurde der frühere sächsische Wirtschaftsminister Kajo Schommer (CDU) wegen des "Verdachts der Bestechung, Untreue und Falschaussage angeklagt." Er soll "staatliche Beihilfen" für ein inzwischen bankrottes Unternehmen "nur unter der Voraussetzung erhöht haben, dass das Unternehmen im Gegenzug rund 1,5 Millionen Euro an die Sachsen-CDU spende". Tatsächlich hat dann das begünstigte Unternehmen 1,5 Millionen Euro für eine "Imagekampagne der CDU-geführten Staatsregierung unter dem Titel "Sachsen für Sachsen" gespendet". Na ja, wen wundert sowas noch? Brot für die Welt und die Wurst bleibt hier. Terrorpolitik heute - von etablierten Parteien und Regierungsangehörigen (von wem denn sonst?). Und mal Pssst!, gaaanz unter uns, liebes Leserlein: Wäre es heutzutage wohl sehr erstaunlich, wenn herauskäme, wie die von staatlichen Gesetzen, Verordnungen und Subventionen am meisten profitierenden Kreise auch am meisten zum materiellen Wohlergehen der bestechlichen Herrschaftsgenossen via Partei- und Direktspende, Urlaubsflug im Privatjet, Yachtgekreuze und Nuttenlieferung beitrügen? Um als heemtüggsche Beutelschneider mit staatlich-politischer Rückendeckung ihr schleimiges Süppchen zu kochen und dem ach so widerborstigen Bürgerlein einzupressen? Verschleimt-keimsprühende Lüftungsröhrli, abgesoffen-veralgte Dämmfassädli, schwarzverschimmelte Dichtbüdli - soll nun gleich die ganze Bevölkerung von angeblichen Klimaschützern und Ökoterroristen im eigenen Mief und wieder mal auf eigene Kosten vergast und danach gleich kompostiert werden? Ein "Wehret den Anfängen" kommt nun zu spät, und der Schooß ist furchtbar noch ...
Interview von "Familienheim und Garten" mit Konrad Fischer, 8/06 "Der Energieausweis und das Einfamilienhaus"
Am 25.10.06 dürfen dann endlich die Sektkorken knallen. dpa bringt folgende Meldung, die die hier geäußerten Befürchtungen, düsteren Prognosen, Weissagungen und Prophezeiungen endlich Wirklichkeit werden läßt: "Energiepass wird Pflicht. BERLIN - Hausbesitzer müssen nach dem Willen der Bundesregierung von 2008 an einen Pass über den Energieverbrauch ihres Gebäudes vorlegen. ... Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, werde der strengere bedarfsorientierte Pass zur Pflicht."
Die Kaminfeuerrunden, die schwarzen Koffer, die Zuwendungen an Partei und parteinahe Stiftungen, die allerlei karrierefördernden Maßnahmen, die Beraterhonorare und Seminarentschädigungen an Ministerialbürokraten - sie alle waren wieder einmal nicht umsonst und haben ihre bekannte Wirkung gezeigt. Der deutsche und tumbe Michel, das dümmste Schaf bzw. Kalb (nur die allerdümmsten Kälber ...) der Weltgeschichte, wird wieder mal zur Schlachtbank geführt. Und während unsere Väter und Großväter in Stalingrad und sonstwo ihren dumpfen Patriotismus mit dem Leben bezahlen durften, wird diesmal das Volk in seinen Wohnstuben - Tucholsky läßt grüßen - im eigenen Mief vergast. Das ist nämlich die Endlösung der Energiesparfrage. Und dem technischen Fortschritt geschuldet. Wie schön, daß der "Willen der Bundesregierung" so dermaßen konform mit den Wünschen der Energiespar-Lobby geht - und damit wie immer diametral dem Interesse der Bevölkerung entgegengesetzt. Doch war das jemals anders in dieser unserer Bananenrepublik?
Doch Vorsicht, liebe Energieausweis-Betrügerlein: "Zivilrechtlich haftet der Aussteller des Energieausweises gegenüber dem Besteller dafür, dass die Angaben darin richtig [nur diese Hervorhebung von KF) sind und der Ausweis ordnungsgemäß ausgestellt wird. Da Miet- und Kaufinteressenten den Energieausweis als ein (zusätzliches) Kriterium für Miet- und Kaufentscheidungen heranziehen, werden sie ein aussagekräftiges Dokument erwarten dürfen. Stimmen die Angaben im Ausweis nicht, kann der Vermieter bzw. Verkäufer Schadenersatzansprüchen des Käufers oder Mieters ausgesetzt sein." - so steht es geschrieben in www.altbauwissen.de/index.php?page=energiepass - eine ministeriell unterstützte Webseite der Verbraucherzentrale NRW. Nachdem ich bisher nur absurd vom tatsächlichen Wärmeverbrauch abweichende Wärmebedarfsberechnungen und entsprechend falsche Energiepaß-Bewertungen kennenlernen durfte, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob nicht die juristische Zunft der eigentliche Antreiber hinter dem Paßbetrug ist. Schaumermal.Am 25.4.07 ist es dann endlich so weit, die Handsalben der Lobbyisten zeigen ihre schmierige Wirkung gegen den
Bürger, die Altbauten und Baudenkmale: Das Bundeskabinett beschließt die neue EnEV und die gesetzlich
vorgeschriebene Einführung des Energiepasses/Energieausweises. Umweltschmerzbengel Gabriel "kündigt eine
deutliche Verschärfung der Gangart beim Klimaschutz an" - so die Presseverlautbarungen vom Tage.
Und scheinheilig verkündigt er gleichzeitig den an die Schlachtbank getriebenen Schafen große Freude:
"Wer glaubt, Klimaschutz müsse den Verbrauchern richtig wehtun, ist schief gewickelt." Vielmehr gebe es
für den Einzelnen dadurch "mehr Vor- als Nachteile". Aha, für den einzelnen EnEV-Profiteur in Industrie, Baubranche, Medien,
Administration und Politik stimmt das ganz gewiß. Doch was bedeutet das Gesumse für uns?
Wohnungseigentümer müssen nach der gesetzlichen Vorschrift im Rahmen einer "Verordnung" ab 2008 bei Verkauf oder Vermietung den Energieausweis für Gebäude
vorlegen. Und der kost. Er muß auch in allen großen öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr
sichtbar aushängen. Dat kost Steuergeld, wer zahlt dat? Die Neue Presse Coburg verrät am 26.4.07:
"Für Wohngebäude und gewerbliche Bauten wird eine Inspektionspflicht für Klimaanlagen eingeführt. Wie
beim Energieausweis ist auch hierbei mit Kosten zu rechnen." Und selbstverständlich wurden wieder einmal auch
die übrigen EnEV-Anforderungen deutlich verschärft. Umsonst ist auch das nicht zu haben - der Hausbesitzer zahlt's ja.
Kann man noch schlimmer lügen?
Wie soll die gesetzlich vorgeschriebene Steil-Passerei nun praktisch vor sich gehen? Ab 1.7.2008 ist der Energieausweis Pflicht, bis 1.10.2008 darf jeder Hausbesitzer eines
Altbaus und/oder Baudenkmals/Denkmals noch wählen und im Ausweisfall
den in jeder Hinsicht wesentlichen günstigeren Verbrauchsausweis auf Grundlage des tatsächlichen, witterungsbereinigten
Energieverbrauchs wählen. Der Paß hat dann 10 Jahre Gültigkeit. Ausstellen darf ihn quasi jeder ...,
pardon Ingenieur der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, technische Gebäudeausrüstung, Bauphysik,
Maschinenbau, Elektrotechnik, Handwerker Hochbau, Installation, Heizungsbau, Schornsteinfegerwesen sowie staatl. geprüfte
bzw. anerkannte Techniker der o.g. Bereiche, gem. EnEV 2007 § 21:
(1) Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude nach § 16 Abs. 2 und 3 und von
Modernisierungsempfehlungen im Sinne des § 20 sind nur berechtigt
1. Absolventen von Diplom-, Bachelor- oder Masterstudiengängen an Universitäten, Hochschulen
oder Fachhochschulen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau
oder Elektrotechnik,
2. Absolventen im Sinne der Nummer 1 im Bereich Architektur der Fachrichtung Innenarchitektur,
3. Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau,
Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerker, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel
selbständig auszuüben,
4. staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder
Gebäudetechnik,
wenn sie mindestens eine der Voraussetzungen des Absatzes 2 erfüllen. Die Ausstellungsberechtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 4
in Verbindung mit Absatz 2 bezieht sich nur auf Energieausweise für bestehende Wohngebäude einschließlich
Modernisierungsempfehlungen im Sinne des § 20.
(2) Voraussetzungen für die Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 sind
1. während des Studiums ein Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder nach
einem Studium ohne einen solchen Schwerpunkt eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- oder
anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
2. eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die den wesentlichen Inhalten des Anhangs 11
entspricht, oder
3. eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Berechtigung nach bauordnungsrechtlichen
Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von Bauvorlagen; ist die Bauvorlageberechtigung für zu errichtende
Gebäude nach Landesrecht auf bestimmte Gebäudeklassen beschränkt, beschränkt sich die
Ausstellungsberechtigung nach Absatz 1 auf Wohngebäude der entsprechenden Gebäudeklassen.
Interessant ist neben dem Blick auf die den Verordnungstext zum Energieausweis im allgemeinen auch dessen
Ausnahmeregelung für Baudenkmäler:
Die Energieeinsparverordnung – EnEV (Stand 2007) fordert im §16 (1) die Ausstellung eines Energieausweises nur bei neuen
Gebäuden bzw. bei Änderungen nach Anlage 3, Nr. 1 bis 6 (bzw. Erweiterung der beheizten oder gekühlten Räume).
"§ 16 Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
(1) Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des
Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder
7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt wird.
Satz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn
1. an einem Gebäude Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nr. 1 bis 6 vorgenommen
oder
2. die Nutzfläche der beheizten oder gekühlten Räume eines Gebäudes um mehr als die Hälfte
erweitert wird und dabei für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 9 Abs. 2 durchgeführt werden.
Der Eigentümer hat den Energieausweis der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen."
Im Satz (2) des §16 wird bei Verkauf oder Vermietung die Vorlage eines Energieausweises gefordert. Nach §16 Satz (4)
ist dies jedoch bei Baudenkmälern nicht notwendig:
"(2) Soll ein mit einem Gebäude bebautes Grundstück, ein grundstücksgleiches Recht an einem bebauten
Grundstück oder Wohnungs- oder Teileigentum verkauft werden, hat der Verkäufer dem potenziellen Käufer einen
Energieausweis mit dem Inhalt nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 zugänglich zu machen, spätestens
unverzüglich, nachdem der potenzielle Käufer dies verlangt hat. Satz 1 gilt entsprechend für den
Eigentümer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermietung, der Verpachtung oder beim Leasing eines
Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. ...
(4) Auf kleine Gebäude sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden. Auf Baudenkmäler ist Absatz 2 nicht
anzuwenden."
Bis 1. Juli 2008 (dank Einspruch Bundesrat) war alles noch freiwillig, ab 1.07.2008 sind die Wohngebäude der
Baujahre bis 1965 dran, ab 1.01.2009 alle später errichteten und ab 1.02.2009 alle Nichtwohngebäude und der
öffentliche Aushang des Energieausweises.
Was empfiehlt aber Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen Energieagentur dena? SZ 11.5.2007: "Gerade
für Eigentümer älterer Häuser lohne sich aber oft ein Bedarfsausweis - dieser enthalte meist
wertvolle Energiespartipps." Aha. Als da wären: Vergeudung des Geldes in Dämmstoffmaximierung, die gar
keine Energieersparnisse bringt, Austausch der guten Fenster in Wärmeschutzfenster,
deren angeblich verbesserter Wämrschutz nur auf dem Papier steht und selbst bei gerechneter Einsparung niemals die
Investition wieder einholt, und selbstverständlich Heizungsregelung und Nachtabsenkbetrieb, der - analog dem Stop-and-go-Stadtverkehr -
zur sicheren Energieverschleuderung führt. Und dafür extra Paßgebühren bezahlen? Deutschland, ein
Märchenland, das selbst die kluge Else von Grimm unüberholbar hinter sich läßt. Und so ist es nur
folgerichtig, wenn ab 2008 alle Besitzer von Häusern mit bis zu vier Wohnungen, soweit erbaut vor 1978, im Falle des
Verkaufs oder Neuvermietung gesetzlich auf dem Verordnungsweg gezwungen werden, den an Dummheit und - mangels
Realitätsnähe - an Betrug nicht zu überbietenden Bedarfsausweis anfertigen
lassen müssen. Freie Wahl haben nur Besitzer von Wohngebäuden, die ab 1978 erbaut, vor 1978 mit mindestens
fünf Wohnungen erbaut oder durch Modernisierung den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung WSVO 11.8.1977 entsprechen.
Da frohlocken die Ökogewinnler! Und Pflicht wird der Mist-Ausweis auch bei staatlicher Förderung.
Ja, die lobbyhörige Regierung und Administration hat wieder mal - wie immer - ganze Arbeit geleistet. Da bleibt kein
Auge trocken, kein Bürger verschont. Energiebschiß-Profiteure freilich ausgenommen.
Ganz schlimm, wie sich beispielsweise die SZ der Ökohetze gegen den Hauseigentümer anschließt. Am 11.
April 2008 erscheint eine als redaktionell aufgemachte Notiz "Beim Energiepass auf die Inhalte achten", in der ein
"Schwäbisch Hall-Rechtsexperte Christoph Flechtner" zitiert wird: "Wer ab 1. Juli bei Verkauf oder Neuvermietung
seiner Immobilie keinen oder nur einen unvollständigen Energieausweis vorlegen kann, dem drohen Bußgelder
bis zu 15 000 Euro". Und trotz der hunderte Euro Kosten für die "Analyse" eines "Architekten oder qualifizierten
Energieberaters" könne nur so ein "zuverlässiger Fahrplan für eine energiesparende Modernisierung
aufgestellt werden."
Arme SZ-Leser - das ist - wenn nicht brutal gelogen, dennoch keine Wahrheit, schon weil die gegebenen Ausnahmen
- für Wohngebäude über vier Wohneinheiten bzw.
- unter vier, soweit gem. Wärmeschutzverordnung WSVO 1977 errichtet bzw. modernisiert und
- für Nichtwohngebäude und Baudenkmale aller Art sowie
- die bis 1. Oktober 2008 geltenden Übergangsregelungen btr. den Eigentümer entlastenden Wahlfreiheit zwischen
falsch-teurem Bedarfsausweis oder realistisch-günstigem Verbrauchsausweis
gar nicht erwähnt werden.
Außerdem besteht die Frist ab 1. Juli 2008 lediglich für die Wohngebäude - und nur im Falle des
Verkaufs und der Neuvermietung! - bis Baujahr 1965, die späteren erst ab 1. Januar 2009, für Büro- und andere
Nichtwohngebäude beginnt die Pflicht zum Energieausweis-Vorlegen - bei Verkauf oder Vermietung (!) erst ab 1. Juli
2009. (nachlesen beim Bauministerium -
Energieausweis-Info im Detail. Und wie soll eigentlich jemand feststellen, ob ein billiger Verbrauchsausweis erst zig
Jahre nach Ablaufen der Kulanzfrist ab 1. Oktober 2008 ausgestellt und unterschrieben wurde? Soweit man nicht den
blöden Fehler macht, bei dessen Berechnung nicht die Verbrauchsjahre 2005, 2006 und 2007 anzusetzen, sondern spätere
Jahre berücksichtigt. Ja, auch das Papier eines Energieausweises ist geduldig ...
In den vielen "Analysen", die mir als verantwortlichem Sachverständigen gem.
ZVEnEV seit Einführung des Energiepasses von betrogenen und zu Recht empörten Energieberatungskunden zur
Stellungnahme zugänglich gemacht wurden - teils unter übelster Mitwirkung der untreuen Verwalter von
Wohnungsanlagen gem. WEG (die sich schlauerweise für ihr schändliches Tun noch von der Miteigentümerversammlung
"entlasten" lassen!), sind weder "Zuverlässige Fahrpläne für eine
Modernisierung" drin, geschweige denn auch nur ansatzweise wirtschaftlich vertretbare und damit das
Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinspargesetzes EnEG erfüllenden Energiesparmaßnahmen.
Wörtlich steht im § 5 EnEG:
(1) Die in den Rechtsverordnungen nach den §§ 1 bis 4 aufgestellten Anforderungen müssen ... für
Gebäude gleicher Art und Nutzung wirtschaftlich vertretbar sein. Anforderungen gelten als wirtschaftlich
vertretbar, wenn generell die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer durch die
eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können. Bei bestehenden Gebäuden ist die noch zu erwartende
Nutzungsdauer zu berücksichtigen.
(2) In den Rechtsverordnungen ist vorzusehen, dass auf Antrag von den Anforderungen befreit werden kann, soweit diese
im Einzelfall wegen besonderer Umstände durch einen unangemessenen Aufwand oder in sonstiger Weise zu einer
unbilligen Härte führen."
Und deswegen finden sich die auf Unwirtschaftlichkeit als unbillige Härte begründenden
Befreiungstatbestände eben auch im § 25 der Energieeinsparverordnung EnEV, die
neben einer weiteren Detaillierung zum Amortisationszeitraum auch den Energieausweis
regelt.
Das wäre nun die Meldung, die eine sehr seriöse Zeitung ihrem sehr aufgeklärten Leser sehr
gönnen sollte, nicht das sehr laute Drohen mit der sehr kräftig geschwungenen Bußgeldkeule durch den
sehr verehrten Rechtsexperten eines sehr bekannten Bausparkassenunternehmens, das am sehr sinnlosen und kriminellen,
da dem energieeinspargesetzt-Muß-Paragraphen schamlos widersprechenden Geldausgeben seiner sehr verehrten Kunden
am Ende sehr vielleicht noch sehr kräftig mitverdienen könnte (um es mal in der mir sehr gewohnten
Vorsichtigkeit auszudrücken) ... Denn die - soweit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des EnEG entgegen handelnde "Berater" und betrügerisch und
gesetzwidrig pseudoinformierenden Industrielobbyisten in den Medien und Bau-Fachzeitschriften unterschlagen
dies sehr gelegentlich. Beispiel aus Trockenbau-Akustik, off. Organ der Gütegemeinschaft Trockenbau e.V.,
Verlagsges. Rudolf Müller, Ausgabe 11/08, auf S. 41 schreiben die Mitarbeiter eines Dämmstoffherstellers,
Dr. Georg Krämer und Dominik Herfurth, in "Die Alternative von innen" [gemeint: Innendämmung] in einem extra
farblich hervorgehobenen "Kasten" im Fließtext:
"Achtung! Die Energieeinsparverordnung ist eine öffentlich-rechtliche Vorschrift mit uneingeschränkter
Verbindlichkeit. Eine teilweise oder vollständige Befreiung von den Anforderungen der EnEV ist nur dann möglich
(und erforderlich), wenn bautechnische oder denkmalpflegerische Zwänge eine solche Maßnahme erfordern."
Nun kann ich nicht einfach so sagen, daß das durch Auslassung der vollen wahrheitsgetreuen Information - zwingende
und gesetzestreue Befreiung aus wirtschaftlichen ! Gründen bei Vorliegen einer gesetzwidrigen unbilligen Härte
(liegt nahezu immer vor, peinlich, peinlich für die organisierte Kriminalitäts-Dämm-Mafia der Hersteller,
Verarbeiter und Planer der Wärmedämmung, ebenso für die Heizungs- und Lüftungsbranche sowie den
Fensterbau und die Haus-Luftabdichter!!!), Ausnahme bei gleichwertigen Ersatzmaßnahmen! - schrecklich und schamlos
gelogen wäre, absichtliche Irreführung und damit strafrechtlich relevanter Betrug, um sich durch
Vortäuschung falscher Tatsachen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen - auf welche Kosten, zu wessen
Nachteil wohl? Nein, für derart verbrecherisches Geheuchel, das - ach wie edel, oh wie selbstlos,
unübertreffbare Menschenfreunde unter uns! - offensichtlich vorgibt, ehrlicherweise auf "die" vom Gesetzgeber
vorgegebenen Befreiungstatbestände hinzuweisen, ist uns die Beweisführung verschlossen. Es könnte ja
auch beispielsweise sein, daß
- die evtl. brunzdummen, wenn auch teils doktorierten Autoren es tatsächlich nicht besser wissen und damit nur
ihre übergroße Doofheit, Blödheit und Ahnungslosigkeit in die Fachwelt hinausposaunen,
- der im Dienste seiner Anzeigenkunden und durch ungeheuerlichen Druck einer korrupten Verlagsleitung herumredigierende
Zeitschriftenredakteur die ganze Wahrheit aus der hervorragenden Originalvorlage der ehrenwerten Autoren herauszensiert
hat, um die gesetzlosen Interessen seiner Werbekunden nicht durch umsatzbehindernde Wahrheiten zu schädigen,
- der Setzer die vollständige Wahrheit durch einen Fehler aus dem vollständig und aufrichtig informierenden
Originaltext herausfallen ließ,
- der Arbeitgeber der bei einem Dämmstoffhersteller angestellten Autoren diese in ungeheuerlichster Art und Weise
erpreßt hat, um die ganze Wahrheit zu unterdrücken,
- oder was auch immer, nobody knows the trouble I've seen ...
Wobei hier nur kurz vermerkt sein soll, daß die berufsodnungsrechtlich und in der ständigen Rechtsprechung
verankerte Treuhänderschaft des Architekten diesen im Rahmen seiner Beratungspflicht verpflichtet, seinen Bauherren
bzw. Beratungskunden auf Verletzung der Wirtschaftlichkeit durch überzogene Wärmedämmung bzw.
Heizkesselaustausch hinzuweisen, ebenso auf die dafür vom Gesetzgeber vorgesehene Befreiungsmöglichkeit(en)
sowie auf die gegebenen Ausnahmen. Darauf hat ein architektenberatener Bauherr ein einklagbares Recht mit im Falle
eines Falles unübersehbaren Schadensersatzkonsequenzen. Gerade Architekten wäre also sehr anzuraten, diese
Beratungspflichten zum wirtschaftlichen Vorteil des Kunden peinlichst genau zu erfüllen und das selbst unter
Hinnahme wirtschaftlich dramatischer Folgen für ihn selbst, die sich durch dann erheblich geminderte Baukosten und
damit auch Honoraransprüche ergeben. Der Bundesgerichtshof / BGH hat zum
architekteninduzierten Dämmwahn am 22.1.1998 sein aufschlußreiches Urteil schon längst
"höchstrichterlich" gesprochen ...
In Wahrheit werden aber viele Energiepaßkunden hin und wieder auf gröbste Art und Weise darüber
hinweggetäuscht, daß der ganze Energiesparplunder für sie ein kaum noch zu übertreffendes
Minusgeschäft ist und mit ungeheuerlichen Bauschadens- und Gesundheitsgefahren verbunden
ist. Dafür ein typisches Beispiel aus meiner Beratungspraxis (anonymisiert, vom 03.04.2008):
Haus in S, Energieberater / Aussteller Bedarfspaß Dipl.-Ing. XY, Ingenieurbüro XY aus P, Mitglied ... der
Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen (könnte auch jede andere sein). Zitate aus den mir vorliegenden Unterlagen:
"Baujahr Gebäude 1937, Anzahl Wohn-/Nutzeinheiten 2, Nutzfläche 193,13 m², Kellergeschoß unbeheizt, ... Anzahl
Vollgeschosse 1, ... Dachgeschoss teilweise beheizt." Es folgt eine Kurzbeschreibung des Bauwerks in seiner zeittypischen Bauweise
mit zweischaligem Mauerwerk. Zum "Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner" schreibt der Energieberater: "Das
Heizverhalten kann als durchaus sparsam betrachtet werden. Die Lüftung erfolgt manuell über das Fenster.
Das Lüftungsverhalten wurde im Rahmen der Energieberatung nicht überprüft."
Es folgt nun eine Bauteilliste mit Angabe der U-Werte nach EnEV in W/m²K. Und nun wird es skurril. Betitelt
"Jährliche Energiekosten im Bestand nach berechnetem Energiebedarf" trägt der Energieberater fälschlicherweise
den tatsächlichen Jahresverbrauch ein. Er beträgt 2.258 Liter Heizöl EL. Bezogen auf die 193,13 m² beheizte
Nutzfläche ergibt sich als eine tatsächlicher Energieverbrauch von 11,70 Liter/m². Das liegt nur knappest über dem
Zielwert des Jahresverbrauchs in Quadratmeter per Anno der EnEV für Neubauten - 10 l/(m²a)! Doch was schreibt
der "Energieberater" in den folgenden Kasten? Na klar, weil nicht sein kann, was nicht sein darf: "Energetische
Gebäudebewertung durch den Aussteller: Der Ist-Zustand des untersuchten Gebäudes ist als baujahrstypisch zu
bezeichnen. Der Energiebedarf ist für heutige Verhältnisse jedoch deutlich zu hoch."
Haste Töne?! Und wie kommt das Energieverräterschwein auf so ungeheuerliche Verfälschung der
Realität? Weil er im nächsten Kasten das Ergebnis seiner Energieberatungs-Software-Berechnung angibt:
"Berechneter Energiebedarf: Primärenergiebedarf: 268 kWh/(m²a), Endenergiebedarf 240 kWh/(m²a)!"
Und so ist sich dieser betrügerische Energieberater nicht zu blöd dafür, dem Auftraggeber verschiedene
Varianten des Energiesparens durchzuspielen, die Summa Summarum in Folgendem gipfeln:
"Bauteile der wärmeübertragenden Gebäudehülle: Zur energetischen Verbesserung der Gebäudehülle werden z.T. umfangreiche
Maßnahmen empfohlen. Die noch nicht gedämmte Decke zum unbeheizten Keller und die Außenwände sowie die
Trennwand zum unbeheizten Anbau (einschließlich Türen) sollten gedämmt werden. Die Fenster sollten ausgetauscht
werden. Des Weiteren sind effektive Kleinmaßnahmen, wie die Dämmung und Abdichtung der Rollladenkästen
und Bodeneinschubtreppe zu empfehlen.
Heizungsanlage und Heizsystem, Warmwasser-Bereitung und -Speicher: Die Heizungsanlage ist erst 3 Jahre alt. Sie sollte nicht geändert werden.
Jedoch sollte die Dämmung der Rohrleitung vervollständigt werden. Zur Verbesserung des vorhandenen Heizsystems
wird die Installation von Solaranlagen zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung empfohlen.
Wärmebrücken, unkontrollierte Lüftungswärmeverluste: Zur Minimierung der Wärmebrücken
müssen insbesondere die auskragenden Bauteile, wie z.B. die Geschossdecken gedämmt werden. Dies ist am
einfachsten mit einer durchgehenden Fassadendämmung von außen möglich. Um die entstehende
Wärmebrücke zwischen dem erdgeschoss (Außendämmung) und der Decke zum unbeheizten Kellergeschoss
zu vermeiden, sollte die Außendämmung mindestens 50 cm ab Kellerdecke (ggf. nach unten ins Erdreich)
geführt werden. Zudem sollten die Rollladeenkästen und die Bodeneinschubtreppe gedämmt und abgedichtet werden.
Der Einbau der neuen Fenster muss luftdicht und wärmegedämmt erfolgen. Durch die empfohlenen Maßnahmen lassen
sich unkontrollierte Lüftungswärmeverluste vermeiden.
Erneuerbare Energien: Durch den Einsatz der Solarthermieanlagen wird kostenlose Sonnenenergie zur Erwärmung von Heizungs-
und Brauchwarmwasser genutzt."
Es folgt der bevorzugte Modernisierungsvorschlag 5, der alle vom Mitglied der Ingenieurkammer-Bau NRW
empfohlenen Maßnahmen zusammenfaßt:
"Modernisierungsvorschlag / Investitionskosten
Kellerdecke, Bodeneinschubtreppe, Rolladenkästen / 4.150 EUR
Kerndämmung Außenwände, Türen Anbau / 9.100 EUR
Austausch Fenster und Solaranlagen / 22.900 EUR
Dämmung der Außenwände (auch Gaube, ohne Anbau) mit 14 cm WLG 035 WDVS / 21.500 EUR
Teilschulderlass der KfW-Förderbank (5 %) / - 2.882 EUR
Gesamt: 54.768 EUR."
Warum das alles? Weil danach gem. Energiebedarfsberechnung der jährliche Primärenergiebedarf auf 102 kWh/(m²a), also
10,2 Liter Heizöl je Quadratmer sinken soll. Und mit einer an "günstigen" Annahmen (Investitionskapital-Verzinsung nur 3 Prozent,
dafür Verzinsung der fiktiven Energieeinsparung mit einem Prozent mehr (!), als 4 Prozent und einer geradezu ungeheuerlichen
Teuerungsrate für die Energiekosten von sage und schreibe 8 Prozentzugunsten einer verkürzten
Amortisationszeit kaum zu übertreffenden "Wirtschaftlichkeitsberechnung" rund um Energieeinsparung,
Investition, Amortisation, Verzinsung, Zinssatz, Laufzeit, Preissteigerungsrate der Energiekosten und Break-Even-Point
wird abschließend dem Auftraggeber weisgemacht:
"Die vorgeschlagene Modernisierungsmaßnahme amortisiert sich nach etwa 23 Jahren". Dann kostet der Liter
Heizöl aufgrund´ der achtprozentigen Energieberater-Teuerungsraten-Spekulation immerhin 5,07 Euro je Liter
und ist der eingebaute Energiesparklimbim schon längst verrottet. Konsequenterweise fehlt geradezu
selbstverständlich jeder ingenieurpflichtgemäß anzusetzende Betrag für die laufende
Instandhaltung der Energiespartechnik. Bei realistischen Annahmen wie z.B. jeweils fünf Prozent Verzinsung für
Investition und Ersparnis sowie drei Prozent für die Energiekostensteigerung/Kostensteigerungsrate/Inflationsrate
kommt übrigens eine Amortisation von 92 Jahren raus. Da freut sich der Scheich. Toll, wa?
Vielleicht auch deshalb schreibt der Energieberater wohlweislich als abschließende Bemerkung auf seiner Seite 30:
"Rechtlicher Hinweis: ... Da Fehler [...] nie auszuschließen sind, übernehmen der Aussteller und die
(XY)-Software GmbH keine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Aussagen in
diesem Bericht."
Ist das also die Natur von in NRW verkammerten Ingenieurleistungen heutzutage? Gilt das inzwischen auch für
Ingenieurstatik? Dürfen alle ingenieurberechneten Buden neuerdings einfallen, und der Ingenieur sagt: "Ätsch,
mich trifft keine Haftung" - und verweist auf's Kleingedruckte? Und daß der Auftraggeber mit einem
Verbrauchspaß in jeder Hinsicht - was die Ausstellungskosten und auch
das Ergebnis im Hinblick auf seine Vermietung betriff - wesentlich besser bedient gewesen wäre, dieses Wahrnehmen
seiner gottverdammten Beratungspflicht hat der Ingenieur ebenfalls nach Aussage des Auftraggebers versäumt. Wie dann
der beschissene Auftraggeber dennoch skeptisch wurde und sich anderweitigen Rat einholte? Weil sich der Energieberater
selbst verriet und angesichts des günstigen tatsächlichen Jahresverbrauch fragte: "Fahren Sie im Winter
immer länger weg?
Nun will ich hier keineswegs sagen, daß alle Energieberater der Ingenieurkammer-Bau NRW an solch widerlichen
Betrugsmechanismen mitwirken. Schwarze Schafe mag es ja überall geben. Allerdings habe ich bisher aus allen
anderen Bundesländern unserer Bananenrepublik von x-beliebigen Energieberatern nur vergleichbaren Schwindel, an
welchem Haustyp auch immer (vom Einfamilienhaus über das Mehrfamilienhaus und Wohnblöcke bis zu
Hochhäusern) zu sehen bekommen. Sie können sich bestimmt nicht vorstellen, wie die hereingelegten Kunden
schimpfen. Und auf Rückfrage, warum sie solche Betrüger nicht vor den Kadi zerren, sinngemäß
antworten: "Da haben wir bestimmt keine Chance, da die ganz und gar nicht politisch unabhängige Justiz das herrschende
Schweinesystem in unserer Maulkorbrepublik deckt ..." (vgl. u.a. www.solarkritik.de
Und oft langt selbst eine Energieeinsparung von 100 Prozent nicht aus, um den empfohlenen
Energiesparaufwand unter Berücksichtigung des tatsächlich gegebenen Energieverbrauchs - selbst unter Annahme, daß sich
die berechneten Werte tatsächlich einsparen ließen - gegenzufinanzieren.
Das ist eben das Ergebnis falscher Arbeit im DIN-Ausschuß DIN 4108, in den zuständigen Ministerien und dem Gesetzgeber.
In Szene gesetzt und orchestriert von den "Energiesparprofiteuren" - Sie wissen, wer gemeint ist. Und allzuviele
aus unserer Baubranche - egal ob Planer oder Handwerker oder Produzent oder Bauamtsmitarbeiter oder Baufinanzierer machen dabei mit,
aus mißverstandenem Eigeninteresse. O tempora, o mores!, könnte man stöhnen. Der Mönsch is halt a Sau.
Deshalb liebe Hausbesitzer, prüfen Sie lieber genau vorher, lassen Sie sich vorsichtshalber einen schon
getätigten Energieberatungsfall als Referenz vorführen, bevor sie hunderte Ihrer schwer verdienten Euro an
solche Energieberatungs-Schwindler vergeuden, zuzüglich die dabei auch abgezockte Steuerknete von uns allen.
Zumindest von Architekten mit deren berufsordnungsgeregelten und gerichtsbestätigten Treuhänderschaft/Treuhandpflicht für den Bauherren
dürfte man eigentlich anderes erwarten. Ob man's auch bekommt? Fragen über Fragen. Von der SZ-Immobilienseite
jedenfalls nicht. Sie unterstützt mit solchen Zeitungsenten, wie oben zitiert, leider das Hinterslichtführen
der Leserschaft. Und nahezu alle anderen Medien unserer gleichgeschalteten Medienlandschaft auch.
Meine Tipps:
Die Einsprüche für Berechtigtenkreis, Fristen und Baudenkmale aus der Pressemeldung der Bundesrats vom
8.6.2007:
"Eine der Vorgaben des Bundesrates ist es, den Kreis der zur Ausstellung des Energiepasses Berechtigten auszuweiten. Mit der
jetzigen Regelung würde eine Vielzahl von geeigneten und qualifizierten Handwerksberufen von vornherein
ausgeschlossen. Die Länder verlangen daher unter anderem, dass die Berechtigung zur Ausstellung von
Energieausweisen für bestehende Gebäude nicht zusätzlich von der Eintragung in die Handwerksrolle
abhängt.
Um den Eigentümern und Vermietern die Möglichkeit der energetischen Sanierung ihrer
Gebäude zu geben, verlangt der Bundesrat die zeitliche Verschiebung der Fristen für die Einführung des
Energiepasses um sechs Monate. Vor dem Hintergrund der Anzahl der zu versorgenden Immobilieneinheiten und des
zu erwartenden Auftragsstaus sei der derzeit festgelegte Zeitraum nicht ausreichend.
Ferner sprechen sich die Länder dafür aus, bei Baudenkmälern von der Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises abzusehen. Andernfalls würde der Modernisierungsdruck auf Baudenkmäler erhöht und das Erscheinungsbild der Gebäude gefährdet. Zudem böte der Denkmalschutz kein klimapolitisch relevantes Einsparpotenzial."
Schön, schön, wie uns wieder mal vorgespiegelt wird, daß unser Politsystem irgendwas für den Bürger übrig habe - und sei es nur eine kleine Marscherleichterung auf dem selbstfinanzierten Weg in den eigenen Untergang. Das läßt natürlich die einschlägigen Dämmstoffhetzer nicht ruhen:"Seit einer Entscheidung des BVerwG aus dem Jahr 1974 versteht die nahezu einhellige Auffassung unter Durchsuchung i. S. d. Art. 13 II GG »das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will, etwas nicht klar zutage Liegendes, vielleicht Verborgenes aufzudecken oder ein Geheimnis zu lüften« ... Unbeachtlich für den verfassungsrechtlichen Durchsuchungsbegriff ist, von welcher staatlichen Stelle (z. B. Polizei, Gerichtsvollzieher) und nach welcher gesetzlichen Grundlage (z.B. StPO, ZPO, PolG) die Maßnahme vorgenommen wird. ... Behördliche Betretungs- und Besichtigungsrechte zur Ausübung von Kontrollbefugnissen (z. B. im Recht der Wirtschaftsaufsicht) zielen als solche i.d.R. nicht auf Durchsuchungshandlungen, weil die Nachschau grundsätzlich offen zutage liegende Sachverhalte betrifft; sind jedoch gesuchte Gegenstände unbekannt und werden sie vom Wohnungsinhaber nicht freiwillig offenbart, kann der eigentlichen Kontrolltätigkeit eine Durchsuchung vorausgehen. Es muss also im konkreten Fall geprüft werden, ob die Behördenach dem Eindringen in geschützte Räumlichkeiten nur eine Nachschau durchführt oder ob dieser Aufsichtsmaßnahme eine Durchsuchung vorgeschaltet war. ... Alle Beeinträchtigungen der Unverletzlichkeit der Wohnung, die die allgemeinen Anforderungen ... erfüllen und nicht Art. 13 II bis V GG unterfallen, sind sonstige Eingriffe (Art. 13 VII GG). Erfasst wird jedes vom Wohnungsinhaber nicht erwünschte Betreten, Eindringen in die Räumlichkeiten und das unerbetene Verweilen in der Wohnung, das keiner der speziellen Eingriffsformen zuzuordnen ist. Es handelt sich bei den »sonstigen Eingriffen« um eine Auffangkategorie auf der Ebene der Grundrechtsbeeinträchtigungen. ... Der Schutzbereich erklärt die Wohnung zwar für »unverletzlich« (Art. 13 I GG), aber nicht für »unantastbar« (so für die Menschenwürde Art. 1 I 1 GG). Folglich kann ein Eingriff in den Schutzbereich verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Die Rechtfertigung orientiert sich an der Art des Eingriffs; dazu stellt Art. 13 GG in seinen Absätzen 2 bis 5 ein differenziertes Schrankensystem zur Verfügung. ... Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Durchsuchung ist nur unter den strengen Voraussetzungen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts gemäß Art. 13 II GG möglich. Verfassungsunmittelbar wird eine Anordnungszuständigkeit normiert, sodann ist die für eine Durchsuchung gesetzlich vorgeschriebene Form zu einer verfassungsrechtlichen Voraussetzung erhoben; hinzu treten verfassungsgerichtlich entwickelte Rechtmäßigkeitsanforderungen, das Übermaßverbot ist ohnehin zu beachten. ... Zur Rechtfertigung staatlicher Beeinträchtigungen der Unverletzlichkeit der Wohnung, die weder eine Durchsuchung noch ein Eindringen in die Wohnung durch technische Mittel darstellen, steht Art. 13 VII GG als Auffangtatbestand zur Verfügung. Von praktischer Bedeutung der in der Bestimmung normierten Schrankenregelungen ist der qualifizierte Gesetzesvorbehalt, demzufolge zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eingeschritten werden kann. Art. 13 VII GG hat eine gefahrenabwehrrechtliche Ausrichtung 121. Die Auslegung der einzelnen Merkmale des Gesetzesvorbehalts erfolgt im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne. Die zu verhindernde Gefahrenlage muss eine konkrete sein; allerdings verlangt Art. 13 VII GG nicht den Eintritt der Gefahr, sondern erlaubt auf gesetzlicher Grundlage das behördliche Eindringen in die Wohnung bereits dann, wenn ein Zustand verhindert werden soll (»Verhütung«), der eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellen würde. »Dringend« ist eine Gefahr in einer Sachlage, bei der mit großer Wahrscheinlichkeit einem besonders hochrangigen Rechtsgut ein Schaden droht. Die Rechtsordnung kennt etliche Gesetzesbestimmungen, die die qualifizierte Grundrechtsschranke des Art. 13 VII GG ausformen und dabei das Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) beachten. Da das Gefahrenabwehrrecht großenteils Landesrecht ist, kommt diesem im Rahmen des Art. 13 VII GG eine erhebliche Bedeutung zu. Das gilt nicht nur für das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, sondern vor allem auch für das Bauordnungsrecht. Die Bauaufsichtsbehörden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermächtigt, Grundstücke und bauliche Anlagen sowie Wohnungen zu betreten. Enthält eine gesetzliche Bestimmung die einschränkenden Anforderungen des qualifizierten Gesetzesvorbehalts nicht, muss sie verfassungskonform (restriktiv) so ausgelegt werden, dass das Betreten einer Wohnung nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zulässig ist. ... Richterrechtlich sind zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung weitere Vorkehrungen entwickelt worden. Auch wenn die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen den Behörden unmittelbar das Recht zum Betreten der Wohnung auch gegen den Willen des Wohnungsinhabers einräumen, wird für den Regelfall der vorherige Erlass einer Duldungsanordnung gefordert, um einerseits dem hohen Rang des Art. 13 I GG Rechnung zu tragen und dem Betroffenen andererseits das Recht auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 IV 1 GG) durch ein eiliges Betreten der Wohnung nicht zu nehmen. Auf dieser Grundlage ist dem Gebot einer ausreichenden vorherigen Anhörung des Betroffenen Rechnung zu tragen, da § 28 (L)VwVfG – einschließlich seiner Ausnahmen – zu beachten ist. ... "
Und entsprechend urteilt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss des 4. Senats vom 7. Juni 2006 - BVerwG 4 B 36.06 (Auszug):
"Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Februar 2006 wird zurückgewiesen. ... Die Beschwerde wirft als grundsätzlich bedeutsam die Rechtsfrage auf, ob die von der Beklagten auf der Grundlage von § 59 Abs. 4 Satz 2 LBauO angeordnete Bauzustandsbesichtigung eine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG darstellt oder den Eingriffen und Beschränkungen des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG zuzuordnen ist. ... Es liegt auf der Hand, dass der Tatbestand einer Durchsuchung nicht - wie die Klägerin meint - immer schon dann vorliegt, wenn bei dem Betreten und der Besichtigung einer Wohnung Dinge wahrgenommen werden, die offen zutage liegen, die der Wohnungsinhaber aber gern vor den zuständigen Behörden geheim halten möchte. Die Befugnis zum Betreten und Besichtigen einer Wohnung, die den Bauaufsichtsbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe eingeräum t wird, die Nutzung baulicher Anlagen daraufhin zu überwachen, ob sie die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften einhalten, verfolgt gerade nicht - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - den Zweck, in der Wohnung verborgene Dinge oder Sachverhalte "aufzuspüren". Das bauaufsichtsbehördliche Betreten einer Wohnung fällt in den Anwendungsbereich des Art. 13 Abs. 7 GG. Insoweit gilt für das Betretungs- und Besichtigungsrecht der Bauaufsichtsbehörden nichts anderes als für die gesetzlichen Betretungs- und Besichtigungsrechte der Überwachungsbehörden auf den Gebieten des Apotheken-, Handwerks- und Lebensmittelrechts ... Die Rechtsfragen, die die Beschwerde zu dem Erfordernis der V erhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG aufwirft, rechtfertigen die Zulassung der Revision ebenfalls nicht. In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Art. 13 Abs. 7 GG nicht den Eintritt einer konkreten Gefahr voraussetzt. Eingriffe und Beschränkungen des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung sind bereits dann zulässig, wenn sie dem Zweck dienen, einen Zustand nicht eintreten zu lassen, der seinerseits eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen würde. ..."
Ja, Freunde der Liebe, ich weiß, das ist harter Stoff. Eben Juristerei. Doch worauf kommt es an? Verletzung unserer Wohnungen - genau das, was das abscheuliche EEWärmeG billigt, durch bauliche Zwangsmaßnahmen fordert und jedem dahergelaufenen Behördendeppen zugesteht, setzt eigentlich Gefahrenabwehr voraus.
Um welche Gefahren könnte es nun gehen, die durch die amtlich-gesetzlich verfügte Wohnungskontrolle aufgedeckt und durch ihre ungeheuerliche Strafbewehrung geahndet werden? Na klar: Daß die ekelerregenden Ökoprofiteure nicht zu wenig abzocken, die es wieder mal geschafft haben, die feinen Mitläufer und Mitschmarotzer und Herrlichkeiten und - Gender nicht vergessen! - Dämlichkeiten in der EU-Kommission, in unserer Regierung, in der Opposition, im Bundesrat, unter den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen im Städtetag und den Kommunen, in den wohnungswirtschaftlichen und bauwirtschaftlichen Verbänden, im Bundestag, den Landtagen und den zuständigen Bundes- und Landesministerien für Bau und Wirtschaft mit abstoßenden Methoden der Korruption und sonstigen Druckmitteln hinter sich zu bringen und das Volk von seinen einst grundgesetzlich verbürgten Rechten zu befreien. Kapitalsozialisierung 2.0.
Logisch, daß dann bei Strafen bis (erstamal) 50.000 EUR für ein paar vergessene Dämmstoffzentimeter oder Holzhackschnitzeleien nicht jedermann ohne Erzwingungshaft, später Folter und Sippenhaft bereit ist, die güldenen Pellets in die SStaatSSKaSSe zu spucken. Da heißt es freilich wieder mal "Deutscher Esel streck dich, Knüppel auf den Sack und Tischlein-deck-dich", letzteres aber nur für die begünstigten Parasiten dieses Ökoterrors. Und danke, danke an all die gewählten und staatsbediensteten und privatwirtschaftlich und öffentlich-rechtlich organisierten Mitläufer, Verschärfer, Verharmloser und Handaufheber, die uns diese Rohkostsuppe einschenkten!
Und um die Abzocke nun endlich auf den Punkt zu bringen, schicken wir Deutschen unsere fähigschde und schbitzeste Lobbyistenwaffe nach Brüssel, um dort als "Energiekommissar" nach dem Rechten und Linken zu schauen:Ja genau, den Günter Öttinger, der schon als Ministerpräsident und des Teufels General und dann Nachfolger das erste Erneuerbare Energien Wärmegesetz - Vorreiter des Bundesgesetzes - gegen seine gelbfüßlerischen Mitbürger auf den Weg gebracht hatte und damit seine von keinen rechtlichen Bedenken getrübte Lobbytauglichkeit bestens erwiesen hatte. Als EU-Kommissar für Energie brachte er mit als erste Großtat eine extrem verschärfte Novelle der RICHTLINIE 2010/31/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hervor. Dort heiß es dann beispielsweise als richtlinienbegründende Lügen, deren Unfaßbarkeit offensichtlich in direkter Kongruenz zu ihrer politischen Anwendung und medialen Propagandistik steht:
"(3) die Senkung des Energieverbrauchs und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor (sind) wesentliche Maßnahmen, die zur Verringerung der Energieabhängigkeit der Union und der Treibhausgasemissionen benötigt werden. ..."
Ist natürlich Käse. Dämmstoffmaximierung und der Einsatz unwirtschaftlichster Pseudoenergien verbauchen natürlich wesentlich mehr Energie als sie ersparen, und stoßen folglich wesentlich mehr Treibhausgasemissionen aus. Und erhöhen die Energieabhängigkeit der Union von der Kernkraft und dem Erdöl udn Erdgas und der Kohle und das ist ja eben gewollt. EnBW und Konsorten der Atomlobby bzw. Energiemonopole - die mächtigsten und reichsten Einflußgruppen auf weiter Flur - sind folglich die Chefpropagandisten für derlei Humbug. Doch weiter:
"(3) ... Zusammen mit einer verstärkten Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen würden Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs in der Union es der Union ermöglichen, das Kyoto-Protokoll zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) einzuhalten und ihrer langfristigen Verpflichtung, den weltweiten Temperaturanstieg unter 2 °C zu halten, sowie ihrer Verpflichtung, bis 2020 die Gesamttreibhausgasemissionen gegenüber den Werten von 1990 um mindestens 20 % bzw. im Fall des Zustandekommens eines internationalen Übereinkommens um 30 % zu senken, nachzukommen."
Ja was, hammer noch alle? Die weltweite Temperatur wollen wir als machbar festlegen? Und den vollkommen unschädlichen CO2-Ausstoß, der doch unabdingbar mit dem Funktionieren einer Industriegesellschaft und dem Blühen und Gedeihen von Flora und Fauna verbunden ist, vermindern! Das schlägt dem Faß den Boden aus! Dümmer geht's nümmer, und genau deswegen machen alle mit, gelle? Den Ökommunismus in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf und so nimmt das bittere Schicksal seinen Lauf:
"(5) ... Das Europäische Parlament hat in seiner Entschließung vom 31. Januar 2008 dazu aufgerufen, die Bestimmungen der Richtlinie 2002/91/EG zu verschärfen, und hat wiederholt und zuletzt in seiner Entschließung vom 3. Februar 2009 zur zweiten Überprüfung der Energiestrategie gefordert, das für 2020 gesteckte Ziel einer Steigerung der Energieeffizienz um 20 % verbindlich vorzuschreiben."
Und dann folgen Artikel über Artikel, um Rechenwege, Anforderungen, Maßnahmen, Harmonisierungen, Amortisationszeiträume, Marktanreize, Meldepflichten, Berichterstattungen, Inspektionsmechanismen und zuguterletzt härteste "Sanktionen" undsoweiter undsofort zu verschärfen und zu verschärfen und zu verschärfen. Im Ergebnis sollen bis 2020 in ganz Europa nur noch Niedrigstenergiehäuser gebaut werden dürfen. Und die alten Buden energieeffizient verdämmt und alternativ energetisiert werden und Zuwiderhandelnde von der Ökoinqisition und ihren staatlichen HHelfershelfern und Henkern erst gefilzt, dann eingesperrt und gefoltert, dann enteignet und zuguterletzt wohl auch exterminiert. Einen anderen Schluß lassen die langjährig beobachteten und hier nur ansatzweise dokumentierten Umtriebe der Okogenossen hierzulande wohl kaum noch zu. Nun, nun, und ha, ha, das alles mag für Doofland zutreffen, aber für Griechenland? Spanien? Italien? Frankreich? Portugal? Polen? Tschechei? Slowenien? Balkanien? Slawien? Welschien? Wer's glaubt wird selig. Nur bei uns wird erfahrungsgemäß dermaßen effizientifiziert, bis die Schwarte kracht. Und so werden wir bis 2020 noch so einiges an Novellierungen der EnEV und EEWärmeG, die bestimmt bald in einem Terrorgesetz vereinigt sind, über uns ergehen lassen müssen. Viel Spaß dabei, mein dummes, armes, gottverlassenes Volk!
Nur allzulogisch, daß solch Blöd- und Irrsinn nur mit schärfstem Terror von den mit allerlei Überredungskünsten willfährig gemachten Ökoscheinheiligkeitspolitikern in den Markt zwangsweise und gesetzlich reguliert - welch Perfidie für unsere - angebliche? - Demokratie (Demokratur?) - reingepreßt werden kann. Solch ein Konsumterrorregime freut nicht nur die schwarze Zunft, nein auch die Dämmindustrie und ihre Energiekumpane natürlich sehr.Verkehr und Bau/Gesetzentwurf
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern und hat dazu einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (16/10290 [PDF]) vorgelegt. Vorgesehen sind gesetzliche Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Durch Verordnung sollen ... Vorgaben für Nachrüstpflichten gemacht werden können, die die Gebäudeeigentümer unabhängig von geplanten eigenen Bau- oder Sanierungsvorhaben erfüllen sollen. Auch soll die Bundesregierung per Verordnung für vorhandene Gebäude vorschreiben können, dass elektrische Speicherheizsysteme und Heizkessel außer Betrieb genommen werden müssen. ....
Zudem soll von privaten Fachbetrieben künftig verlangt werden können, dass durch ihre Arbeiten die gesetzlichen Anforderungen an die Energieeinsparung erfüllt werden. Bei Arbeiten, die der Eigentümer selbst vornehmen kann, etwa die Dämmung von Rohrleitungen, soll es möglich sein, von ihm eine Erklärung darüber verlangen zu können. Ändern will die Regierung darüber hinaus das Schornsteinfegergesetz, sodass auch die Bezirksschornsteinfeger in die Überwachung von Energiesparvorgaben einbezogen werden können. Schließlich ist auch geplant, die Bußgeldvorschriften zu harmonisieren. ..."
Und warum diese Gesetzesänderung? Aus der Begründung der Ökoregierung: "Das geltende Energieeinsparungsgesetz stellt dem Verordnungsgeber nicht für alle beabsichtigten verordnungsrechtlichen Neuregelungen ausreichende Ermächtigungsgrundlagen zur Verfügung, die deswegen durch das vorliegende Gesetz geschaffen werden sollen."Ein letzter Blick zurück, mit beißend tränendem Auge zwar, doch ganz ohne Wehmut:
Eine raffinierte Methode, dem Arbeitsamt Zukunft zu sichern:
OT 13.10.1999
"Regierung besteht auf Klimaschutz-Ziel
LUXEMBURG. Die Bundesregierung hat Forderungen der deutschen Industrie, auf EU-Ebene getroffene Vereinbarungen zum Klimaschutz abzuschwächen, zurückgewiesen. Die Verpflichtung, die Treibhausgase in Deutschland bis 2012 um 21 Prozent zu senken, sei zwar nicht rechtlich bindend, sei aber politisch so vereinbart, betonte Umwelt-Staatssekretär Rainer Baake."Au Backe. Wem diese Politik wirklich nützt, ist die Frage. Unser Altbundeskanzler Kohl nutzte nach einer SZ-Meldung einen Terminplaner der BASF. Wer weiland Bernt Engelmanns "Schwarzbuch Kohl&Strauß" und Dr. Peter Plichtas Primzahlkreuze las, weiß, wie die deutsche Chemie Interessenskonflikte zu ihren Gunsten entscheidet. Wir halten dann die andere Baake hin.
Was rauskommt, wenn Politiker Bauminister werden, verdeutlicht diese Meldung aus der Allgemeinen Bauzeitung vom 1.12.00:
"UNSCHULD BETEUERT:
Ex-Bauminister Klimmt nimmt Strafbefehl an
BERLIN (dpa). - Der wegen einer Finanzaffäre zurückgetretene Bundesverkehrsminister Reinhard Klimmt (SPD) nimmt den gegen ihn erlassenen Strafbefehl an. Er werde keinen Einspruch einlegen, gaben Klimmts Anwälte bekannt.
Klimmt war vom Amtsgericht Trier wegen Beihilfe zur Untreue im Zusammenhang mit einer Finanzaffäre um den Fußballverein 1. FC Saarbrücken verurteilt worden. Klimmt war ... im Zuge der Affäre zurückgetreten. ...
Erneut beteuerte Klimmt ..., dass er sich nichts habe zu Schulden kommen lassen. Sein einziges Interesse habe darin bestanden, das Überleben des Fußballvereins zu sichern. ..."
Gute Entschuldigung. Ob das Interesse für das Überleben bestimmter "Vereine" auch jeden Schwindel im angeblichen Klima- und Wärmeschutz rechtfertigen mag? Solang sich der doofe Michel es gefallen läßt, bestimmt. Dem Deutschen Architektenblatt 12/2000 ist dann auf Seite 1523 zu entnehmen:
"... dass Kurt Bodewig (SPD) als Nachfolger des zurückgetretenen Reinhard Klimmt zum Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ernannt worden ist. ... Bodewig kündigte an, er werde sein neues Amt "in der Kontinuität" seines Vorgängers Klimmt führen".
Eigentlich schade. Mit seinen kaufmännischen Erfahrungen aus der Wohnungswirtschaft hätte Bodewig eigentlich einen Umschwung herbeiführen können. War nix. Es folgt dann der gelernte Ing. für industrielle Elektronik und ehem. Leipziger Oberbürgermeister Wolfgang Tiefensee, der auch kein ministerielles Umdenken befördert, sondern den unsinnigen Energiespaß auf Bürgers Kosten weiter verschärft. So darf sich der Bürger weiter darauf freuen, verordnungs- und subventionsgestützt mit energetisch widersinnigem und wirtschaftlich schädlichem Energiesparmüll um seinen Spargroschen gebracht zu werden. Brutalstmögliche Steuergeldverschwendung als Politikkonzept? Bei gleichzeitig brutalstmöglichem sozialgrünem Ausbau des Überwachungsangriffes auf Andersdenkende? Das fördert die Elektronikindustrie, aber nicht die Demokratiebegeisterung.
Dabei ist der wirtschaftliche Witz der Energieeinsparverordnung jedem normalen Menschen sofort einsichtig, sobald er den Trick herausgekriegt hat:
"Die neue Energiespar-Verordnung: Wirtschaftlichkeitsanalysen mit konkreten Konstruktionen und Baukosten
Überprüfung des Wirtschaftlichkeitsgebots des EnEG bei den neuen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung
1999 Teil II - Wirtschaftlichkeitsberechnungen auf der Grundlage konkreter Konstruktionen und Baukosten (Basisjahr 1996). Abschlussbericht. Januar
2000. 110 Seiten, ca. 40 Abbildungen, ca. 80 Tabellen. Ingenieurbüro Prof. Dr. Ing. Gerd Hauser GmbH, Baunatal.
... Man ... verglich den nach der 1995er Wärmeschutzverordnung erforderlichen Aufwand mit dem, den die neue Energieeinspar-Verordnung erwartet. ... [Es] ergeben sich wirtschaftliche Amortisationszeiten von weniger als 25 Jahren. ..." (News Letter Bauforschung, Fraunhofer-Informationszentrum Raum und Bau IRB Nr. 4/2000)
Daß bei diesem worthülsengespickten "Vergleich" die wahren Gesamtkosten total unterschlagen werden, macht den geneigten Lesern solcher Machwerke ebenso wenig wie die Tatsache, daß die angenommen Energieeinsparungen der Habenseite nur fiktiv auf dem Papier stehen, in der Praxis aber noch niemals irgendwo festzustellen waren. Das ist eben verbraucherfreundliche Öko-und Klimaschutz-Wissenschaft, auf die sich unsere Volksvertreter und Staatsdiener gerne stützen und mit unserem Steuergroschen subventionieren. Wenn´s der Verbraucher halt so will! Frei nach Orwell: Energieverschwendungs-Verordnung wäre der Klarname dieses Behördenstreichs.
Irgendwann zwischendurch ist die Stromwirtschaft mal aufgewacht und hat herausgekriegt, woher der Wind weht. In der Allgemeinen Bauzeitung vom 12.1.01 durften wir dazu lesen:
"EINGRIFF IN DIE BESTEHENDE BAUPRAXIS BEFÜRCHTET
Stromwirtschaft gegen Energiesparverordnung
BONN (dpa). - Die Stromwirtschaft hat sich gegen den Entwurf zur Energieeinsparverordnung der Bundesregierung gewandt. Die geplante Verordnung garantiere weder eine Einsparung beim Energieverbrauch noch einen verminderten Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen, erklärte der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) bei einer Verbändeanhörung in Bonn. Vielmehr würden die vorgesehenen Regelungen zu einer stärkeren Abhängigkeit von Ölimporten führen.
... (Es) werde dem Öl im ländlichen Raum eine Monopolstellung eingeräumt. ..."
Das ist nun wirklich auf den Punkt gebracht.
Wohin die Auftragsgeilheit uns normerkrankte Ingenieure führt, zeigt folgende Meldung der ibau-Planungsinformationen vom 19.1.01:
"Ingenieure verteidigen Energiesparverordnung
München - Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau tritt der von Stromwirtschaft und Fertigbauindustrie geäußerten Kritik am Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung entgegen. Kammerpräsident Prof. Karl Kling erklärte, das Klimaschutzziel der Bundesregierung sei nur durch die konsequente Anhebung des baulichen und anlagetechnischen Anforderungsniveaus und unter Nutzung des Expertenwissens Beratender Ingenieure zu erreichen. ...
Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau unterstützt Bauherren und Immobilienverkäufer bei der Suche nach qualifizierten Experten durch ihre im Internet unter http://www.bayika.de abrufbare Liste der Beratenden Ingenieure und Energieberater."
Aufgepaßt und nun in hockdoitsch: Nur die allerdümmsten Kälber wählen ihren Metzger selber. Seit wann durchblicken CSU-Kammerpräsidenten den Simulationsstand der Klimaapokalyptik? Und als ernstgemeinte Vorsichtsmaßnahme a la Ede für den vorsichtigen Verbraucher: Legen Sie Energiespar-Neppern, Schleppern, Bauernfängern vorausschauend das Handwerk. Verlangen Sie schriftliche und haftungsrechtlich verwertbare Zusicherungen, daß die beratenden Ingenieur-Empfehlungen zu einem wirtschaftlich rentierlichen Gesamtergebnis - selbstverständlich im Pflichtenheft gem. HOAI festgeschrieben - führen. Wie das mit dem gängigen Tabellenglauben, Energiesparschwindel und Technikhumbug ginge, wäre erst mal zu beweisen. Viel Glück! Ihr Rechtsanwalt hilft dann weiter. Tipp: Frecher Link zum Expertenunwesen.
Mit dem gleichen Klingelbeutel wie die Ingenieure klimpert auch der Zentralverband des Deutschen Handwerkers - bekanntermaßen nur am Wohl und Wehe des bauenden Mitbürgers interessiert ("fast" jeder Bauherr kann davon ein Liedlein mit mehreren Strophen aus dem letzten Loch im Beutel pfeifen) - ibau Planungsinformationen 30.1.01:
"Handwerk begrüßt Programm zur Gebäudesanierung
Die Bauwirtschaft wird gestützt, der Klimaschutz gestärkt
Berlin - Der Start des CO2-Gebäudesanierungs-Programms von Bundesbauministerium und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt. Das auf 5 Jahre angelegte Programm wird mit zinsverbilligten Darlehen der KfW ab sofort Maßnahmen insbesondere zur Heizungsmodernisierung, Wärmedämmung und Fenstererneuerung in Altbauten fördern. Damit soll der CO2-Ausstoß im Gebäudebestand deutlich gesenkt werden. ...
Das Handwerk hofft auf eine starke Inanspruchnahme des aus Erlösen der UMTS-Lizenzversteigerung finanzierten Programms. ..."
Daß gegen die voraussehbar leeren Versprechungen des Finanzministers, die UMTS-Milliarden nur zur Schuldentilgung unseres Staates zu benutzen, nun der Pfusch am Bau und die sinnlose Verschuldung der Bauherrn daraus wird, ist logisches Programm einer Schwarz-Rot-Gelb-Grün-Politik, die auch korrupte Diätenschwindler, Altkommunisten, Müllmonopole und Polizistenschläger (und - pardon -/Innen) fördert. Vielleicht ist das gut so für Wissenschaft, Handwerk und Ingenieure, aber wer zahlt dann diese Zeche? Allergie- und asthmakranke Bürger, wahnsinnige Kühe und verpestete Schweine?
Auch das "ÖKOTEST Sonderheft Nr. 32 ENERGIE sparen und gewinnen", mit "Im TEST: Wärmedämmung, Thermohaut, Sonnenkollektoren, Gasheizungen, Wärmepumpen, Fotovoltaik" "klärt" den Bürger auf. Langatmige Tabellen und hin und wieder ein böses Wort über giftige Dämmstoffe (Polystyrol, ...), Schimmel (in dichten Buden) und Korrosion (in Fehlkonstruktionen der Heizungsbranche) spiegeln dem Leser vor, guten Rat zu erhalten. Die klare Beurteilung der Wirtschaftlichkeit, die die "sehr empfohlenen" Konstruktionen und Anlagensysteme sofort als Geldvernichtungstechnik entlarven würden, unterschlägt man dem geneigten Klimaschützer aber samt und sonders. Das würde den Guten doch desillusionieren. Bravo, Herr Chefredakteur Stellpflug. Das ist journalistisches Meisterhandwerk. Und so macht man dem gläubigen Ökofritzen in seiner Schimmelbude vor, er möge nur mehr dämmen, um den Schimmel abzuschaffen:
Originalzitat (S. 40): "Dünne Wände beginnen [nach dem Einbau luftdichter Fenster] zu schimmeln. Hier kann nur ein Wärmedämmverbundsystem helfen. Zudem lassen sich damit zwischen 10 und 30 Prozent Heizwärme sparen."
Dabei ist es nur eine Frage der Feuchte, die in den überdichten Wohnungen entsteht, sich an den zwangsläufig gegenüber Raumluft immer kühleren Wänden kondensieren muß und von zusätzlicher Dämmung eben nur noch besser am Trocknen gehindert wird als vorher. Daß das keine Energie spart, ist traurige Praxis. Für wie blöd muß man eigentlich den Verbraucher halten, wenn man ihm solche Dämmweisheiten verpaßt? Und welche Vorteile müssen interessierte Kreise verschaffen, um solche Verdummungs-Werbung zu platzieren? Da spielen asthmakranke Kinder und die allergische Bevölkerung in diesen ökoempfohlenen Intelligenzkonstruktionen gewiß keine Rolle. Mit diesem Betrug machen leider auch allzuviele "Schimmelsachverständige" ihr Geld bzw. schustern ihre aufgeblähten Textbaustein-"Gutachten" für 3000 Euro aufwärts zusammen. Die erst mal der geplagte Endverbraucher zahlt und in zweiter Instanz auch darauf sitzen bleibt. Dann hat er zum Gesundheits- und Bauschaden auch den Spott.
Irgendwie haben es die Fremdsteuerer unserer Gesellschaft geschafft, den Mietern und Häuslebauern weiszumachen, der grausame Ökoscheiß wäre nur zu deren Besten. Mieterbund und -vereine sorgen von oben herab dafür, daß es immer so weiter geht, in den genossenschaftlichen Wohnbaus sitzen dafür parteipolitische Bluthunde. Hauptsache, der Ökoprofit schäumt über. Und dieses Geschäftchen besorgen alle Parteien von schwarz bis rot, gelb und grün, Sonntagsreden in Richtung Mieter, Mittelstand und Häuslebauer zum Trotz. An ihren Früchten - den Gesetzen (z.B. EEG und Ökosteuer) und Verordnungen (z.B. EnEV) - erkennen wir, was diese Leute wirklich wollen: Die maximale Abzocke des Steueruntertanen - immer weiter auf Kosten der Gesundheit und leeren Taschen der Ärmsten - aber unter weltrettendem und ökosozialbehauchtem Deckmäntelchen. Da hilft auch kein Freistaat gegen.
So sieht die politisch offenbar gewollte und gegen alle Ermahnungen (mir liegen allein zwei dicke Ordner von diesbezüglichen Anfragen und Briefen des 2002 verstorbenen Bau- und Schimmelsachverständigen Rolf Köneke an "unsere" Massenmedien, Politiker, Behörden und Ministerien vor) in Kauf genommene Schimmelwahrheit aus:
Deutsches Ärzteblatt 97, Heft 45 vom 10.11.00, Seite A-2990:
Dr. rer. nat. Ferdinand Klinkhammer
Mykologie: Der Schimmelpilz - ein unliebsamer Mitbewohner
Um Energiekosten zu sparen, werden heute Wärmedämmungsmaßnahmen vorgenommen, die dem Pilzbefall in Innenräumen Vorschub leisten.
... Wie Dr. Dr. Axel Schmidt (Wuppertal) auf der 34. Wissenschaftlichen Tagung der Deutschsprachigen Mykologischen Gesellschaft in Berlin berichtete, ist in der Öffentlichkeit eine intensive Aufklärungsarbeit in Bezug auf Wärmedämmungsmaßnahmen dringend erforderlich.
Viele Hausbesitzer und Mieter haben wegen der rapide gestiegenen Heizkosten mit übertriebenen Maßnahmen zur Wärmedämmung bis hin zur hermetischen Abriegelung von Wohnungen einem Innenraumpilzbefall Vorschub geleistet
Es sollte deshalb bezüglich der baulichen Gegebenheiten auf vertretbare Dämmungsstrategien, Isolierungen, Raumluftzirkulationen und Verglasungen wegen der möglichen Auswirkungen auf das Schimmelpilzwachstum hingewiesen werden. Die Bewohner müssen über ein richtiges Lüftungsverhalten (kontinuierliches und keinesfalls [ausschließlich] intermittierendes Lüften) und über die Auswirkungen von Wasseranfall und Luftfeuchtigkeit, von Mobiliaraufstellung, Bodenbelägen und Hausstaubmilbenbelastung informiert werden. ..."
Sie dürfen also selbst nachdenken, unter welcher Kategorie Sie die "Experten" einordnen, die Ihnen Dämmung gegen Schimmel verordnen: Wohlwollende Sachverständige, Energie-"Berater", treuhänderisch verpflichtete Architekten, Quacksalber, Scharlatane, gekaufte Betrüger oder Baudeppen. Viel Spaß bei der Wahl.
Hier geht's weiter, wenn'S noch meng ...